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Verordnung über Stammzellenforschung stösst auf breiten Widerstand

Bern (sda) Die Verordnung über die Stammzellenforschung ist in der Vernehmlassung auf breiten Widerstand gestossen. Die Rechte kritisierte die Regeldichte, für die Grünen und den "Basler Appell gegen Gentechnologie" ist die Vorlage nicht mit geltendem Recht vereinbar.

Die Grünen sprachen sich von Beginn weg gegen ein Embryonen-Forschungsgesetz aus, wie sie in ihrer Stellungnahme schreiben. Das Gesetz sei unter dem Druck der Forschung und im Hinblick auf erhoffte, grosse Gewinne der pharmazeutischen Industrie im Eilzugtempo durchgezogen worden.

Sie lehnen auch die dazugehörige Verordnung ab. Die Schwächen des im Dezember verabschiedeten Gesetzes zeigen sich laut den Grünen auch in der Verordnung. Das Gesetz sei mit der Verfassung nicht kompatibel und stehe unter anderem im Widerspruch zum Fortpflanzungsmedizingesetz.

Ähnlich argumentiert die Schweizerische Bischofskonferenz. Die Verordnung gehe nicht klar und unmissverständlich davon aus, dass die Herstellung überzähliger Embryonen verboten sei. Angesichts der strengen Auflagen des Fortpflanzungsmedizingesetzes sei es unverständlich, dass es so viele "überzählige" Embryonen gebe.

Kurze Vernehmlassungsfrist

Der "Basler Appell gegen Gentechnologie" bemängelt, dass eine gesellschaftliche Diskussion zu den umstrittenen Themen so gut wie nie stattgefunden habe. Dazu habe auch die kurze Vernehmlassungsfrist beigetragen. Auch der Kanton Bern formulierte Kritik wegen der kurzen Vernehmlassungsfrist.

Neben seinen grundsätzlichen Einwänden kritisiert der "Basler Appell" auch, dass der Status von gewissen Embryonen nicht klar genug erläutert werde, wie zum Beispiel bei Embryonen von erkrankten Frauen. Embryonen sollten auch nicht aufbewahrt werden dürfen, wenn nicht ein konkretes Forschungsprojekt vorliegt.

Bessere Informierung der Eltern

Die CVP erachtet den Verordnungsentwurf zwar als taugliche Ergänzung zum Gesetz, verweist aber wie der "Basler Appell" auf die bessere Information der Eltern. Diesen müsste bei der Aufklärung durch den Arzt die Stellungnahme der Ethikkommission zur Stammzellenforschung im Allgemeinen ausgehändigt werden.

Neben den Angaben zur benötigten Anzahl überzähliger Embryonen müssen die Wissenschaftler nach Ansicht der CVP auch eine Begründung dieser Zahl angeben. Das lehnt die FDP ab. Zu Beginn eines Forschungsprojektes sei es schwierig, die genauen Bedürfnisse einzuschätzen.

Zu grosser administrativer Aufwand

Wie die SVP bemängelt die FDP, dass der Vernehmlassungsentwurf Forschungsinstitute einenge. Diese müssten zu viel Energie in administrative Belange stecken, was sich zum Nachteil ihrer Forschungstätigkeit gestalte. Wirtschaftskreise sehen den Forschungsstandort Schweiz bedroht. SVP und FDP verlangen deshalb eine Überarbeitung des Vernehmlassungsentwurfs.

Die Antwort der SP steht noch aus, weil die Partei eine Erstreckung der am Mittwoch abgelaufenen Vernehmlassungsfrist bis am 22. März verlangt hat. Jedenfalls bleibt es unklar, ob die Stammzellenforschung in der Schweiz überhaupt zugelassen wird. Der "Basler Appell" und Lebensrechtsorganisationen haben das Referendum gegen das Gesetz ergriffen.

Die Referendumsfrist läuft bis am 8. April. Die eidgenössischen Räte hatten das Stammzellenforschungsgesetz im Dezember 2003 verabschiedet. Es erlaubt die Forschung an Stammzellen, die aus überzähligen Embryonen bei der In-vitro-Fertilisation gewonnen werden.

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