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Nationalrat verabschiedet Gentest-Gesetz

Kein striktes Nachforschungsverbot für Versicherungen

Bern (sda) Vor dem Abschluss hoher Lebensversicherungen sollen die Versicherer Einsicht in frühere Gentests verlangen können. Der Nationalrat hat am Donnerstag ein striktes Nachforschungsverbot im Bundesgesetz über gentechnische Untersuchungen beim Menschen abgelehnt.

Zwischen Hoffnungen und Ängsten war der Erstrat vor einer Woche auf das nun mit 137 zu 2 Stimmen gutgeheissene Gesetz eingetreten. Gentests erlauben zwar das Entdecken von Krankheitsanlagen und damit eine bessere Diagnose, Therapie und Prophylaxe. Sie werfen aber heikle ethische, psychologische, rechtliche und soziale Fragen auf.

Unbestritten blieb deshalb, dass niemand aufgrund seines Erbgutes diskriminiert werden darf, dass das Selbstbestimmungsrecht mit Einschluss des "Rechts auf Nichtwissen" jederzeit gewahrt bleiben muss, dass der Datenschutz streng zu regeln ist und dass es zur Durchführung genetischer Untersuchungen eine Bewilligung braucht.

Bei hohen Versicherungssummen

Unbestritten war auch, dass Versicherungen keinen Gentest verlangen dürfen. Mit 97 zu 79 Stimmen lehnte es der Nationalrat aber ab, neben den obligatorischen Sozialversicherungen, der beruflichen Vorsorge und den Krankentaggeldversicherungen auch alle Lebensversicherungen und freiwilligen Invaliditätsversicherungen einem strikten Nachforschungsverbot zu unterwerfen.

Die grosse Kammer folgte in diesem umstrittensten Punkt dem Bundesrat und einer von Laura Sadis (FDP/TI) angeführten Kommissionsminderheit. Die Versicherer sollen Einsicht in frühere Gentests verlangen dürfen, wenn die Versicherungssumme 400 000 Franken oder die Invaliditätsrente 40 000 Franken übersteigt. Ein Vorschlag für 250 000 bzw. 25 000 Franken wurde abgelehnt.

Gläserner Mensch?

Wenn ein Versicherter von einem Risiko wisse, müsse er dies der Versicherung sagen, hielten bürgerliche Votanten und Justizminister Christoph Blocher fest. Ohne diese "Informationssymmetrie" stiegen die Prämien für alle ins Unermessliche - oder eine Versicherung werde in der Schweiz gar nicht mehr angeboten. Missbräuche müssten verhindert werden.

Die vor allem von der Linken unterstützte Kommissionsmehrheit warnte vergeblich vor einer diskriminierenden Risikoselektion. "Ein gläserner Mensch kann sich unter Umständen überhaupt nicht mehr versichern lassen", sagte Jost Gross (SP/TG). Blocher hielt ihm entgegen, die Einteilung in die richtige Risikogruppe sei keine Diskrimination.

Für medizinische Zwecke

Einen ersten Pflock hatte der Nationalrat zuvor im medizinischen Bereich eingeschlagen: Genetische Untersuchungen sollen nur erlaubt sein, "wenn sie einem medizinischen Zweck dienen und das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Person gewahrt wird".

Der Bundesrat wollte voraussetzen, dass die Untersuchungen einen "prophylaktischen oder therapeutischen" Zweck haben, als Grundlage für die Lebensplanung dienen oder im Rahmen der Familienplanung erfolgen. Der Begriff "Lebensplanung" klinge gefährlich an die Eugenik an, sagte Kommissionssprecher Johannes Randegger (FDP/BS).

Keine Kinder nach Mass

Im Einklang mit der Landesregierung verbot der Nationalrat pränatale genetische Untersuchungen, wo es um Eigenschaften geht, die nicht direkt die Gesundheit des Ungeborenen beeinträchtigen. Untersagt ist es auch, auf diesem Weg zu einem andern Zweck als der Krankheitsdiagnose das Geschlecht festzustellen.

Die Kantone müssen dafür sorgen, dass für die pränatalen Untersuchungen unabhängige Informationsstellen bestehen. Gemäss Nationalrat sollen diese Stellen auch eine psychosoziale Beratung anbieten, weil die Resultate pränataler Untersuchungen die Eltern schwer belasten können.

Gentets im Arbeitsbereich

Im Arbeitsbereich schliesslich dürfen Arbeitgeber grundsätzlich weder präsumptomatische genetische Untersuchungen noch die Offenlegung früherer Tests verlangen. Ausnahmen sind unter strengen Auflagen dann zulässig, wenn es um das Verhüten von Berufskrankheiten und Unfällen geht.

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