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Ständeratskommission tritt auf Gentest-Gesetz ein

Bern (sda) Die ständerätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) ist auf das Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen eingetreten. Sie hat die Detailberatung aufgenommen.

Im März hat der Nationalrat das Gentest-Gesetz verabschiedet. Die ständerätliche Kommission sei vom Grundkonzept des Bundesrates, das der Nationalrat weitgehend übernommen hat, überzeugt, teilten die Parlamentdienaste am Dienstag mit.

In der Detailberatung wurde betont, dass eine unnütze Bürokratisierung der Medizin vermieden werden müsse. So soll etwa keine Bewilligungspflicht die Monopolstellung bestehender Labors zementieren oder Kosten erhöhen. Ziel müsse die Qualitätssicherung sein.

Zu Diskussionen Anlass gab das vorgesehene Verbot, das Geschlecht eines Fötus ohne medizinische Indikation pränatal zu ermitteln. Eingewandt wurde in der WBK, dass bei den üblichen Ultraschalluntersuchungen das Geschlecht leicht festgestellt werden könne und den Eltern üblicherweise auch mitgeteilt werde.

Eingehend diskutierte die Kommission das Beratungskonzept, das die Untersuchungen begleiten soll. Laut Kommissionsbeschluss sollen die Kantone möglichst freie Hand haben, wie sie die bestehenden Strukturen der Schwangerschaftsberatungsstellen nutzen wollen.

Zwischen Hoffnungen und Ängsten war der Nationalrat auf das mit 137 zu 2 Stimmen gutgeheissene Gesetz eingetreten. Gentests erlauben zwar das Entdecken von Krankheitsanlagen und damit eine bessere Diagnose, Therapie und Prophylaxe. Sie werfen aber heikle ethische, psychologische, rechtliche und soziale Fragen auf.

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