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Gentechnisch veränderte Organismen: Cartagena-Protokoll in der Vernehmlassung kritisiert

Bern (sda) Wer gentechnisch veränderte Organismen exportiert, muss das Empfängerland über die Risiken für dessen Biovielfalt in Kenntnis setzen. Das schreibt das Cartagena-Protokoll vor. Die dazu gehörige Verordnungsänderung erfährt in der Vernehmlassung Kritik.

Bis am Montag hatten interessierte Kreise Zeit, zu den geplanten Neuerungen Stellung zu beziehen. Die Komplexität des Themas ist hoch und das Echo in der Konsultation entsprechend leise; die politischen Parteien haben auf eine Stellungnahme verzichtet.

Dafür meldet der Wirtschaftsdachverband economiesuisse umso lautere Kritik an. Er spricht von einer restriktiven Verordnung. Sie benachteilige die Schweizer Wirtschaft, die den Anschluss an die internationale Biotechnologie nicht verpassen dürfe und ihren Spitzenplatz in einer Branche mit enormen Potenzial behalten müsse.

Aufwändig oder nicht erfüllbar

Insbesondere im Forschungsbereich könnten sich Probleme ergeben, befürchtet economiesuisse. Die für Forschungsmuster erforderlichen aufwändigen Begleitunterlagen seien unverhältnismässig und würden die Forschung unnötig behindern. Zudem seien einige Anforderungen an die Begleitdokumentation schlicht nicht erfüllbar.

Das Ziel des Cartagena-Protokolls und der Verordnung müsste es jedenfalls sein, der Wirtschaft und Forschung unter Einhaltung von Biosicherheitsregeln die Türen für den grenzüberschreitenden Handel von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) offen zu halten. Das berücksichtige der Verordnungsentwurf nur ungenügend.

Lücken geortet

Besonders betroffen von der Regelung ist der Forschungsstandort Basel. Die Regierung des Kantons Basel-Stadt ist mit der Verordnung grundsätzlich zufrieden. Bei der Durchsetzbarkeit sieht sie jedoch noch Lücken, wie sie in der Vernehmlassung ans Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation schreibt.

Als "absolute Notwendigkeit" erachtet sie eine konsequente Rückverfolgbarkeit von GVO. Möglich werden soll dies über eine Kennzeichnung und labortechnische Identifizierungsmöglichkeiten.

Der Solothurner Regierungsrat möchte die exportierenden Betriebe administrativ entlasten. Er beantragt deshalb, die Anforderungen an Begleitunterlagen möglichst zu harmonisieren und zu vereinfachen.

Erstes solches Instrument

Neben der Schweiz haben 59 andere Länder das Cartagena-Protokoll ratifiziert, das seit September 2003 in Kraft ist. Es ist das erste völkerrechtliche Instrument, welches sich mit dem internationalen Verkehr gentechnisch veränderter Organismen befasst. Es betrifft Lebensmittel wie Soja, Mais, Getreide, Tomaten ebenso wie Saatgut.

Die Regelung garantiert dem einführenden Land Zugang zu allen Informationen, die nötig sind, um die möglichen Umweltrisiken im Zusammenhang mit GVO abzuschätzen. Unter anderem wird das Prinzip der vorherigen Zustimmung zum Import in Kenntnis der Sachlage zwingend vorgeschrieben.

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