Bern (sda) Der Ständerat hat das Transplantationsgesetz klar gutgeheissen und in den Kernpunkten dem Nationalrat zugestimmt. Weil die Zahl der Spenderorgane knapp ist, will die kleine Kammer mit zusätzlichen Bestimmungen die Spendebereitschaft fördern.
Das mit 26 zu 3 Stimmen genehmigte Transplantationsgesetz soll explizit dazu beitragen, dass genügend menschliche Organe, Gewebe und Zellen für Spenden zur Verfügung stehen. Auf Antrag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) ergänzte der Ständerat am Mittwoch den Zweckartikel in diesem Sinn.
Spendervermerk im Fahrausweis
Spendewilligen will der Ständerat zudem administrative Hürden aus dem Weg räumen. Auf Antrag einer knappen Mehrheit der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) beschloss er einen Passus, wonach der Bundesrat Organspender-Vermerke auf Fahrausweisen vorsehen kann.
Die Spendebereitschaft könne anders gefördert werden, hielt Erika Forster (FDP/SG) namens der Minderheit dagegen. Man dürfe niemanden gegen seinen Willen mit dem Thema konfrontieren. Offen sei zudem, ob und wie eine einmal bekundete Spendeabsicht rückgängig gemacht werden könne.
Der Führerschein diene allein dem Nachweis, dass jemand Auto fahren dürfe, wandte auch Bundesrat Pascal Couchepin ein. Zusätzliche Informationen auf dem Dokument seien nicht angebracht, allein schon aus Gründen des Datenschutzes.
Spender werden nicht bevorzugt
Gleichzeitig setzte der Ständerat der Motivation zum Organspenden Grenzen. Die Bereitschaft eines Empfängers, zu spenden, soll nach dem Willen der kleinen Kammer kein Kriterium für die Vergabe sein.
Thomas Pfisterer (FDP/AG) hatte das "Prinzip der gegenseitigen Begünstigung" vorgeschlagen. Wer bereit sei, zu geben, solle bei der Zuteilung der Organe bevorzugt behandelt werden, forderte er. Damit mehr Organe verfügbar seien, brauche es mehr Anreize.
Neu ins Gesetz aufgenommen wurden Bestimmungen zum Rechtsschutz. Allein zuständige Instanz für Beschwerden gegen Zuteilungsverfügungen ist demnach die Rekurskommission für Heilmittel. Der Ständerat folgte hier mit grossem Mehr einem Antrag einer Kommissionsminderheit.
Rechtsschutz aufgenommen
Die Mehrheit der SGK wollte wie der Nationalrat auf den ausdrücklichen Rechtsschutz verzichten, weil sie eine Verrechtlichung medizinischer Entscheide befürchtete. Wolle man diesen Verzicht, brauche es eine ausdrückliche Bestimmung dazu im Gesetz, sagte Philipp Stähelin (CVP/TG) namens der Minderheit.
Andernfalls könnten Zuteilungsentscheide bis vor Bundesgericht angefochten werden. Kein Land, das der Europäischen Menschenrechtskonvention angeschlossen sei, kenne ein Rekursrecht, erklärte Trix Heberlein (FDP/ZH). Der Nationalrat solle deshalb auf die Frage des Rechtsschutzes zurückkommen.
Rückweisung abgelehnt
Carlo Schmid (CVP/AR) warnte vor einer "Meldungs-, Bewilligungs- und Aufsichtsbürokratie". Beim Vollzug greife der Bund zudem ungerechtfertigt in die Kompetenzen der Kantone ein. Sein Antrag auf Rückweisung des Gesetzes an die Kommission wurde abgelehnt.
Die Mehrheit der kleinen Kammer wollte die Organverpflanzung einheitlich regeln. Fachlich fundierte Kompetenzen beim Bund seien für die Transplantationsmedizin unverzichtbar, erklärte SGK-Präsidentin Christiane Brunner (SP/GE). Das Geschäft geht nun zur Differenzbereinigung zurück in den Nationalrat.
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Letzte Änderung: 2004-09-17 09:35:59