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Gentechnisch veränderte Organismen: Lebensmittelverordnung wird angepasst

Bern (sda) Wegen dem seit Anfang Jahr gültigen Gentechnikgesetz muss die Lebensmittelverordnung geändert werden. Es geht vor allem um die Trennung gentechnisch veränderter Produkte von gentechfreien sowie um die Kennzeichnung.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat am Donnerstag die entsprechenden Anpassungen bis am 23. August in die Anhörung geschickt, wie es gleichentags mitteilte. In Kraft treten soll die geänderte Lebensmittelverordnung auf Anfang 2005.

Mit dem Gentechnikgesetz müssen die Konsumierenden über das Vorkommen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in einem Nahrungsmittel informiert werden. Damit erhält die seit 1995 geltende Deklarationspflicht eine weitere gesetzliche Grundlage. Neben dem Täuschungsschutz ist nun auch die Wahlfreiheit der Konsumenten zu gewährleisten.

Kontrolle der Warenflüsse

Die Warenflüsse zwischen Produkten mit und ohne GVO müssen streng getrennt werden, um eine unerwünschte Vermischung zu verhindern. Wer mit GVO-Erzeugnissen umgeht, muss dies entlang des ganzen Warenflusses dokumentieren. Die Dokumente müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden, damit die Rückverfolgung sichergestellt ist. Diese Regelung entspricht laut BAG-Mitteilung jener der EU.

Der Schwellenwert, ab dem GVO-Inhalt deklariert werden muss, wird von 1 Prozent GVO-Anteil auf den EU-Wert von 0,9 Prozent angepasst. Mischt jemand wissentlich GVO-Teile in sein Produkt, muss er dies - wie bisher - auch unter dem Schwellenwert deklarieren.

Da weltweit viele GVO im Umlauf sind, können sie bei Transport und Herstellung unbeabsichtigt in ein Produkt geraten. Werden solche Verunreinigungen nachgewiesen, muss der jeweilige Hersteller beweisen, dass dies ohne Absicht geschah. Zudem muss er Massnahmen vorweisen, die das verhindern.

Die Ausnahme gereinigter Produkte von der Deklarationspflicht fällt. Gereinigte Produkte sind zum Beispiel Vitamine, die aus einem gentechnisch-veränderten Organismus heraus getrennt wurden und zum überwiegenden Teil nichts mehr mit diesem Organismus zu tun haben.

So muss künftig auf der Packung stehen, dass etwa Lecithin aus gentechnisch veränderten Sojabohnen stammt. Auch diese Richtlinien entsprechen EU-Recht. Die Kennzeichnung "ohne Gentechnik hergestellt" als Schweizer Eigenheit bleibt bestehen.

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