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Patentschutz für Erfindungen in der Biotechnologie

Gesetzesvorlage erntet zu Beginn der Vernehmlassung Kritik

Bern (sda) Die vom Bundesrat vorgeschlagene Patentierung von Erfindungen auf dem Gebiet Biotechnologie stösst auf Kritik. Der forschenden Industrie geht die Förderung der Forschung zu wenig weit. Die Erklärung von Bern hingegen will kein Leben patentieren.

Die vorgeschlagene Teilrevision des Patentgesetzes enthalte gravierende Mängel, kritisierte Thomas B. Cueni, Generalsekretär der Interpharma, am Donnerstag vor den Medien in Bern. Schweizer Erfindungen seien gegenüber der Konkurrenz aus den USA und der EU zu wenig geschützt.

Zu wenig Schutz

Stossend ist für Interpharma, dass das neue Gesetz eine Patentierung von Gensequenzen nur im Zusammenhang mit dem konkreten Verwendungszweck zulässt. Zeige sich zum Beispiel, dass ein einmal patentierter Stoff sich für eine zweite medizinische Verwendung eigne, geniesse der Inhaber des ersten Patentes keinen Schutz.

Ebenfalls nicht einverstanden ist Interpharma mit der Pflicht, bei der Anmeldung eines Patents die genetischen Quellen offen zu legen. Diese zu restriktive Auflage setze falsche Signale, bemängelte Cueni.

Kein Leben patentieren

Für die Erklärung von Bern (EvB) dagegen ist der Bundesrat mit diesem Passus "nur den halben Weg gegangen", wie ihr Vertreter François Meienberg sagte. Die Quelle müsse beim Patentamt nicht nur genannt werden, sondern die Gesuchstellter müssten auch darlegen, dass sie die verwendeten Informationen legal beschafft hätten.

Der Haupteinwand der EvB gegen den ersten Entwurf, kein Leben zu patentieren, sei nicht in die zweite Vorlage aufgenommen worden. Unter die Kategorie "Leben" fallen für die EvB auch Gensequenzen. Ingesamt sei der zweite Gesetzesentwurf aber besser als der erste, erklärte Meienberg.

Ethikkommission weitgehend zufrieden

Weitgehend zufrieden ist die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich. Der Akt der Patentierung an sich sei weder unethisch noch unmoralisch, stellte Sprecherin Ariane Willemsen klar. Leistungen der Biotechnologie seien schutzwürdig, soweit sie Erfindungen und nicht Entdeckungen seien.

Für Gensequenzen sei der Patentschutz so eng wie möglich zu fassen, forderte Willemsen. Zudem dürften nur Erfindungen, nicht aber blosse Enteckungen, mit einem Patent honoriert werden. Eine Minderheit der Kommission stelle sich gegen eine Patentierung von Leben.

Vernehmlassung bis Ende Oktober

Mit dem neuen Gesetz will der Bundesrat Innovationen aus dem Gebiet der Biotechnologie ausgewogenen Patentschutz geben. Man habe alle Interessen unter einen Hut gebracht, erklärte Bunderat Christoph Blocher zu Beginn der Vernehmlassung. Der zweite Entwurf sei aber wesentlich weniger wirtschaftsfreundlich als der erste.

Die zweite Vernehmlassung wurde am 7. Juni gestartet und dauert bis Ende Oktober. Bereits in der ersten Anhörung im Jahr 2002 war der Bereich Biotechnologie besonders umstritten. Die Stiftung sciencecité wollte mit dem Medienseminar vom Donnerstag die Debatte zum Patentgesetz anregen und führen.

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