Bern (sda) Der Bundesrat will kein fünfjähriges Gentech-Moratorium in der Schweizer Landwirtschaft, wie dies eine Volksinitiative fordert. Für Bundespräsident Joseph Deiss ist das Volksbegehren "überflüssig oder - schlimmer - kontraproduktiv".
In seiner Botschaft vom Mittwoch empfiehlt der Bundesrat dem Parlament, die im September 2003 eingereichte Initiative "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft" abzulehnen. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen schützten bereits umfassend vor den Missbräuchen der Gentechnologie.
Seit Anfang Jahr sind das Gentechnikgesetz und mehrere Verordnungsänderungen in Kraft. Sie regeln den Umgang mit der Gentechnologie im aussermenschlichen Bereich. Den Initiantinnen und Initianten aus Konsumenten-, Umwelt- und Landwirtschaftskreisen geht dieses Regime zu wenig weit.
Importverbot für GVO
Das von 120 824 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnete Volksbegehren verlangt für die Dauer von fünf Jahren eine Landwirtschaft, die frei von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ist. Demnach wäre es verboten, in dieser Zeit gentechnisch veränderte Pflanzen oder Pflanzenteile zu importieren oder in Verkehr zu bringen.
Das gleiche Interdiktum gälte für Gentech-Saatgut, das in der Landwirtschaft, im Gartenbau oder in der Forstwirtschaft angewandt wird. Verboten wären zudem gentechnisch veränderte Tiere, die für die Produktion von Lebensmitteln und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen bestimmt sind.
Die Landesregierung kontert diese Forderungen mit einem Verweis auf das geltende Gesetz. Dieses schreibe für die Einfuhr und das Inverkehrbringen von GVO bereits ein Bewilligungsverfahren vor, das vom Vorsorgeprinzip geleitet sei. Das Verfahren sorge auch für den Schutz der gentechfreien Landwirtschaft.
Bedrohtes Ansehen
Aus Sicht des Bundesrates erhöht das Moratorium die durch das neue Gesetz bereits erreichte Sicherheit "faktisch" nicht. Die Lebensmittelproduktion mit gentechnisch veränderten Wirbeltieren sei schon heute untersagt. Damit sei ein wichtiges Anliegen der Initianten erfüllt, sagte Deiss.
"Auf dieser Ebene rennt die Initiative offene Türen ein", folgerte der Volkswirtschaftsminister. Im weiteren erstrecke sich ein Bewilligungsverfahren für Gentechpflanzen über mehrere Jahre und dauere daher ähnlich lange wie das Moratorium. Und wegen der Deklarationspflicht hätten die Konsumenten eine Wahlfreiheit.
Bei einem Ja sieht Deiss Ungemach auf den Forschungsstandort Schweiz zukommen. Dieser stünde erneut in einem falschen Licht. Laut Volkswirtschaftsdepartement könnte er international an Ansehen verlieren, obwohl die Forschung - und damit auch die Freisetzungsversuche - von der Initiative nicht direkt betroffen sind.
Die unsicheren Perspektiven könnten nach Meinung des Bundesrates dazu führen, dass Forschende abwandern. Die Folge wäre ein Wissensverlust. Zudem müssten bei einem Einfuhrverbot Schwierigkeiten in den Aussenhandelsbeziehungen in Kauf genommen werden - bis hin zu Klagen wegen Verletzung von Staatsverträgen.
Abstimmung bis 2007
Frühestens in der Wintersession 2004 wird sich der Erstrat der Initiative annehmen, der Zweitrat in der Frühjahrssession 2005. Die Volksabstimmung hat bis spätestens Mitte Januar 2007 stattzufinden, falls das Parlament keinen Gegenentwurf vorlegt.
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Letzte Änderung: 2004-09-17 09:35:59