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Gentechnikfreie Landwirtschaft. Noch kein Gesuch für Anbau von Gentech-Pflanzen

Bern (sda) Seit Anfang Jahr ist das Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich in Kraft. Bislang wurde in der Schweiz noch kein Gesuch für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen gestellt. Zurzeit seien eine gentechnisch veränderte Sojasorte und drei Maissorten für den Import als Lebens- und Futtermittel zugelassen, teilte das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement (EVD) am Mittwoch mit. Allerdings seien bisher noch keine gentechnisch veränderten Lebensmittel in die Schweiz eingeführt worden.

Als Futtermittel dürfen laut EVD zudem etwa Maiskleber und Sojaschrott von allen Gentech-Sorten eingeführt werden, die entweder in der EU, den USA oder Kanada zugelassen sind. Dennoch würden kaum kennzeichnungspflichtige Futtermittel aus GVO in die Schweiz gelangen.

Im ersten Halbjahr 2004 hatten 0,35 Prozent der Futtermittel-Importe GVO-Anteile von über 3 Prozent. Dabei wird die Kennzeichnungspflicht gut eingehalten, wie das EVD schreibt: In 134 Stichproben im Jahr 2003 wurde keine Verletzung festgestellt.

Bislang bewilligten die Behörden einen einzigen Freisetzungsversuch - jenen der ETH Zürich zur Resistenz von gentechnisch verändertem Weizen in Lindau ZH. Gegen dieses Experiment auf einer 8 Quadratmeter grossen Fläche hatte sich heftiger Widerstand geregt.

Das Versuchsfeld wurde Mitte Juli abgeerntet. Erste Resultate seien für Ende Jahr zu erwarten, hält das EVD fest. Zurzeit lägen keine Gesuche um weitere Freisetzungsversuche vor.

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