Bern (sda) Die so genannten überzähligen Embryonen, um die sich das Stammzellenforschungsgesetz (StFG) dreht, stammen aus der In- Vitro-Fertilisation. Es handelt sich um Embryonen, die nicht zur Herbeiführung einer Schwangerschaft verwendet werden können.
Aus diesen Embryonen wollten die Forscher inskünftig Stammzellen gewinnen, sagte Lukas Sommer, Assistenzprofessor für Zell- und Entwicklungsbiologie an der ETH Zürich, gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Dazu werde der noch sehr junge Embryo zerstört. Im Labor können die so gewonnenen Stammzellen künstlich vermehrt werden.
Embryonale Stammzellen besitzen die Eigenschaft, sich einerseits selbst zu erneuern und andererseits sich zu verschiedenen Zelltypen entwickeln zu können. Beim Embryo dienen Stammzellen deshalb dazu, die Organe aufzubauen.
Die Stammzellenforschung geht davon aus, dass diese Eigenschaften medizinisch genutzt werden könnten. Dabei werden zwei mögliche Therapieansätze ins Auge gefasst. Zum einen will man erforschen, ob gesunde Zellen, die aus Stammzellen gewonnen wurden, in beschädigtes Gewebe transplantiert werden.
Der zweite Ansatz geht davon aus, dass sich Stammzellen unter unterschiedlichen Bedingungen zu unterschiedlichen Arten von Zellen weiterentwickeln. Deshalb sollen körpereigene Zellen im Patienten dereinst so angeregt werden können, dass sie krankhaftes oder verletztes Gewebe ersetzen.
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Letzte Änderung: 2004-09-17 09:35:59