Bern (sda) Das Stammzellenforschungsgesetz (StFG), über das der Souverän am 28. November befindet, ist nach Ansicht eines Forscherkomitees zukunftsweisend. Es ermögliche die Fortführung eines wichtigen Forschungszweiges.
Das StFG, das die embryonale Stammzellenforschung regelt, war im vergangenen Dezember von den Eidg. Räten verabschiedet worden. Grüne Kreise und Lebensrechtsorganisationen ergriffen daraufhin das Referendum. Dieses kam am 18. Mai formell zustande.
Die medizinischen Anwendungsmöglichkeiten der embryonalen Stammzellenforschung seien vielversprechend, sagte Sandro Rusconi, Professor für Biochemie an der Universität Freiburg, am Montag in Bern vor den Medien. Durch sie würden neue Möglichkeiten zur Behandlung noch unheilbarer Krankheiten wie Parkinson, Diabetes oder Alzheimer eröffnet.
Die Hoffnungen der Forscher gründen auf die Fähigkeit embryonaler Stammzellen, sich zu allen Zelltypen des menschlichen Körpers entwickeln zu können. Sie hoffen deshalb, mittels Stammzellen therapeutisch nützliche Zelltypen, Gewebe oder gar Organe regenerieren oder neu bilden zu können.
Noch im Stadium der Grundlagenforschung
Dies sei heute noch Zukunftsmusik, sagte Rusconi, der die Schweizerische Gesellschaft für Experimentelle Biologie präsidiert. Das Potenzial der embryonalen Stammzellenforschung sei sehr gross, doch befinde sich diese noch im Stadium der Grundlagenforschung.
Konkrete klinische Anwendungen seien wohl nicht vor Ablauf von 15 oder 20 Jahren zu erwarten. Für den Fortschritt der Forschung sei es deshalb wichtig, den Forschenden alle Optionen offen zu halten.
Forschungsplatz Schweiz unattraktiv
Verbote in der Forschung machten den Forschungsplatz Schweiz unattraktiv, sagte Sabina Gallati, Leiterin der Abteilung Humangenetik an der Berner Universitäts-Kinderklinik. Bereits jetzt wanderten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vermehrt ins Ausland ab.
Die aktuelle Situation beinhalte zudem eine Doppelmoral, die nicht unterstützungswürdig sei. So werde die Gewinnung von embryonalen Stammzellen verboten, deren Import gleichzeitig aber erlaubt.
Klare Anforderungen
Das Gesetzesprojekt stelle klare Anforderungen an ein Forschungsprojekt mit embryonalen Stammzellen, sagte die Genfer Stammzellen-Biologin Marisa Jaconi. Eines ihrer Forschungsprojekte hatte die Diskussion um die Stammzellenforschung ausgelöst und zur Schaffung des Stammzellenforschungsgesetzes geführt.
So dürfe etwa ein Projekt nur dann durchgeführt werden, wenn die Forschungsziele hochrangig seien. Auch werde eine kommerzielle Nutzung der überzähligen Embryonen oder embryonalen Stammzellen ausgeschlossen.
Kein Recht auf Leben
Die Mehrheit der Schweizer Bevölkerung habe bereits über den Stellenwert des frühen menschlichen Embryos entschieden, sagte Alexandre Mauron, Mitglied der Nationalen Ethikkommission für Humanmedizin. Artikel 119 der Bundesverfassung halte fest, dass der Embryo eine respektvolle Behandlung verdiene.
Implizit habe der Souverän bei der Abstimmung über die Fristenlösung aber auch entschieden, dass der Embryo kein Recht auf Leben besitze. Es gehe in einer liberalen demokratischen Gesellschaft aber nicht an, dass die Minderheit des Referendumskomitees einer Mehrheit ihre Anschauungen aufzwinge.
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Letzte Änderung: 2004-09-17 09:35:59