Bern (sda) Die Änderung der Lebensmittelverordnung ist in der Vernehmlassung auf Zustimmung gestossen. Die Anpassung an die EU wird begrüsst. Kritisiert wird die mangelnde Deklarationspflicht bei der Verwendung von gentechnisch verändertem Tierfutter.
Fleisch, Eier und Milch sollen klar deklariert werden, wenn diese von Tieren stammten, die Futtermittel mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) gefüttert wurden, fordert die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) zum Ablauf der Vernehmlassung am Montag. Erzeugnisse aus GVO sollten speziell gekennzeichnent werden.
Auch das Konsumentenforum kf bemängelt die fehlende Kennzeichnung auf dem Endprodukt bei Verwendung von GVO-Futtermitteln, wie es in der Vernehmlassungsantwort schreibt. Damit werde die von Konsumenten gewünschte transparente Deklaration immer noch nicht konsequent eingehalten.
Beschränkte Warenflusstrennung
Anders sieht das der Schweizerische Bauernverband (SBV), der die vorgeschlagene Lösung bejaht. Es sei realistisch, die Warenflusstrennung auf GVO und Produkte mit GVO zu beschränken, schreibt der SBV. Erzeugnisse, die aus GVO gewonnen wurden, müssten danach nicht getrennt gehandhabt und speziell ausgewiesen werden.
Einverstanden sind der Bauernverband und die Konsumentenschutzorganisationen damit, dass die Deklarationslimite für GVO in Lebensmitteln von 1 auf 0,9 Prozent gesenkt wird. Auch die Grünen begrüssen die Anpassung dieser Limite an die strengeren EU-Bestimmung, wie die Partei in ihrer Antwort schreibt.
Nicht bewilligte GVO
Von verschiedener Seite bemängelt wird aber, dass die Lebenmittelverordnung nicht die Deklarationslimite der EU für noch nicht bewilligte GVO übernimmt. "Die Übernahme der Limite von 0,5 Prozent sei für die Wirtschaft absolut zentral, schreibt der Wirtschaftsdachverband economiesuisse.
Laut economiesuisse gelten verarbeitete Lebensmittel mit Spuren von nicht bewilligten GVO als "illegal" und müssen aus dem Markt. Dies sei nicht mehr haltbar, schreibt economiesuisse. Sie bekommt dabei Schützenhilfe vom Konsumentenforum und vom Bauernverband, die sich ebenfalls für einen Schwellenwert von 0,5 Prozent aussprechen.
Für Dokumentationspflicht
Auch der Grossverteiler Coop befürwortet diesen Schwellenwert, wie es in seiner Antwort heisst. Wie dies in der Vernehmlassung vorgeschlagen wurde, ist Coop auch für die Dokumentationspflicht durch die Anbieter, die GVO in den Verkehr bringen. Doch müsse auch in diesem Bereich international einheitlich vorgegangen werden.
Wegen dem seit Anfang Jahr gültigen Gentechnikgesetz muss die Lebensmittelverordnung geändert werden. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hatte deshalb am 10. Juni die entsprechenden Anpassungen in die Anhörung geschickt. In Kraft treten soll die geänderte Lebensmittelverordnung Anfang 2005.
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Letzte Änderung: 2004-09-17 09:35:59