sda040901

Produktion von Nahrungsmitteln mit und ohne Gentechnik: Experten: Nebeneinander ist nur mit viel Aufwand möglich

Bern (sda) Gentechnisch veränderte Nahrungmittel sind weltweit auf dem Vormarsch. Dies birgt zunehmend die Gefahr, dass sie sich mit traditionell hergestellten Produkten vermischen. Vermeiden lasse sich das nur mit viel Aufwand, sind sich Experten einig.

Kosten kämen auch auf die Schweizer Landwirte und Konsumenten zu, obwohl hierzulande keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden. Das sei an einer Tagung vom Mittwoch in Bern deutlich geworden, teilte das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) mit. Denn Kontrollen seien auch hier nötig.

Wahlfreiheit gewährleisten

Die Trennung des Warenflusses könne zu Mehrkosten von mehreren Prozent führen, sagte Urs Klemm, Leiter der Facheinheit Lebensmittelsicherheit beim Bundesamt für Gesundheit (BAG), laut Redetext. Es sei aber wichtig, dass Konsumenten auch in Zukunft zwischen gentechnisch veränderten und traditionellen Produkten wählen könnten.

Die Skepsis und Ablehnung der Konsumenten gegenüber der Anwendung der Gentechnik im Lebensmittelbereich sei nämlich immer noch hoch. Viele Leute würden darin keine Vorteile erkennen und bevorzugten deshalb das Althergebrachte. Trotzdem seien heute weltweit etwa 60 Prozent des Sojas oder 15 Prozent des Maises gentechnisch verändert.

Wege zur Vermischung

Dies stellt Fachleute, Landwirte und Gesetzgeber vor riesige Herausforderungen. Denn gentechnisch veränderte Organismen (GVO) könnten auf verschiedensten Wegen in die gentechfreie Produktion gelangen, sagte Karin Nowack vom FiBL, das die Tagung veranstaltete.

Die Vermengung kann zum Beispiel ganz einfach beim Transportieren oder Umladen der Produkte geschehen. Möglich ist auch, dass sich Saatgut kreuzt oder Gentech-Pollen auf gentechfreie Felder gelangen. Zudem können Dünge-, Planzenschutz- oder Futtermittel gentechnisch veränderte Komponenten enthalten.

Vorschläge des FiBL

Das FiBL, so Nowack, schlage deshalb vor, dass sich Betriebe, die GVO anbauen, transportieren oder verarbeiten, kontrollieren und zertifizieren lassen - ähnlich wie es in der biologischen Landwirtschaft gang und gäbe ist.

Der GVO-Anbau soll bewilligungspflichtig sein, sagte Nowack. Er müsse von einer zu bestimmenden Stelle bewilligt werden. Derartige Regelungen fehlten heute noch gänzlich.

Zudem schlägt das FiBL vor, einen Kataster über den GVO- und den Nicht-GVO-Anbau einzuführen. GVO könnte demnach nur angebaut werden, wenn in bestimmten Abständen keine GVO-freien Parzellen liegen.

Top

made by