Bern (sda) Pränatale Untersuchungen können für die betroffenen Frauen und Paare eine grosse Belastung darstellen. Der Nationalrat besteht deshalb auf unabhängigen Stellen, die nicht nur informieren, sondern auch eine psycho-soziale Beratung anbieten.
Mit 83 zu 76 Stimmen hielt die grosse Kammer am Montag beim Bundesgesetz über genetische Untersuchungen am Menschen (GUMG) daran fest, dass die Kantone für unabhängige "Informations- und Beratungsstellen" sorgen müssen. Bundesrat und Ständerat hatten nur "Informationsstellen" verlangt.
Eine von FDP und SVP unterstützte Kommissionsminderheit wollte dem Ständerat folgen. Den Kantonen dürften nicht immerzu neue und kostspielige Aufgaben überbunden werden, sagte Otto Ineichen (FDP/LU). Er musste sich allerdings sagen lassen, dass die bestehenden Schwangerschaftsberatungsstellen auch die Beratung bei pränatalen genetischen Untersuchungen übernehmen könnten.
Auch für Bundesrat Christoph Blocher hätten Informationsstellen genügt. Der Übergang von der vorgesehenen breiten Information zur Beratung sei fliessend. Eine weitergehende psycho-soziale Beratung würde aber spezialärztliches oder fachpsychologisches Wissen erfordern und so die bestehenden Stellen überfordern. Im übrigen sei die genetische Beratung durch Mediziner im Gesetz verankert.
Mit den Kommissionsreferenten unterstrichen SP, CVP und Grüne die Notwendigkeit einer psycho-sozialen Beratung und Begleitung. Bei einer Schwangerschaft lägen Freude und Angst nahe beeinander, sagte die Sprecherin der Grünen. Eine pränatale Diagnose könne die Frau vor den Entscheid stellen, ihr Kind auszutragen oder nicht.
Mit dieser letzten Differenz geht das GUMG zurück in den Ständerat.
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Letzte Änderung: 2004-10-01 15:14:24