Bern (sda) Der Tierschutz in der Schweiz wird massvoll verschärft. Als erste Kammer hat der Ständerat am Mittwoch die Gesetzesrevision gutgeheissen, mit der er die Volksinitiative "Tierschutz - Ja!" kontern will.
"Wir haben alles getan, um den Tierschutzorganisationen entgegen zu kommen", sagte Kommissionspräsidentin Christiane Langenberger (FDP/VD) nach der dreistündigen Debatte in der kleinen Kammer. Im Spannungsfeld zwischen der Würde des Tieres und den Interessen des Menschen habe man aber auch bäuerlichen Anliegen Rechnung getragen.
Initiative chancenlos
Das Volksbegehren des Schweizer Tierschutzes fand im Erstrat keine Gefolgschaft. Es sei teils überflüssig, teils lückenhaft und insgesamt nicht zu realisieren. Das Importverbot für Tiere und Waren etwa, die nicht nach schweizerischen Tierschutznormen gehalten oder hergestellt werden, widerspreche internationalen Verträgen.
Mit der Gesetzesänderung wollte der Bundesrat das Schutzniveau weder senken noch erhöhen, sondern lediglich den mangelhaften Vollzug verbessern. Um die Initianten mit einem "echten" indirekten Gegenvorschlag zum Rückzug zu bewegen oder in einer emotionalen Volkabstimmung bestehen zu können, ging der Ständerat nun darüber hinaus.
Ferkelkastration als Schicksalsartikel
Dies gilt insbesondere für die Bestimmungen, die den Tieren Schmerzen und Leiden ersparen sollen. Tierversuche beispielsweise sollen ausdrücklich verboten sein, wenn sie - gemessen am erwarteten Erkenntnisgewinn - dem Tier unverhältnismässige Leiden zufügen oder wenn geeignete Alternativmethoden zur Verfügung stehen.
Für ein besonders heikles Problem fand der Ständerat eine Übergangslösung: Die chirurgische Kastration ohne Schmerzausschaltung wird Anfang 2009 verboten. Für rund sechs Millionen Ferkel kommt dieser Termin zu spät. Falls es dannzumal keine praxistauglichen andern Methoden gibt, kann der Bundesrat die Frist zudem um höchstens zwei Jahre erstrecken.
Simonetta Sommaruga (SP/BE) warnte vergeblich vor dieser Aufweichung des "Schicksalsartikels". Die Schweineproduzenten selber hätten angesichts der intensiven Forschung schon für 2007 neue Verfahren in Aussicht gestellt, sagte Anita Fetz (SP/ZH). Bundespräsident Joseph Deiss hingegen war froh über eine gewisse Elastizität.
Wirtschaftlichkeit mitberücksichtigen
Tiertransporte sollen laut Ständerat "schonend und ohne unnötige Verzögerungen" durchgeführt werden. Der Antrag von Eugen David (CVP/SG), sie "auf das Nötigste" zu beschränken wurde vor allem wegen der schwierigen Auslegung klar verworfen. Die Initiative geht wesentlich weiter, indem sie Transit und Export lebender Schlachttiere entgegen internationalen Abkommen verbieten will.
Nicht nur bei diesem Artikel zeigte der Ständerat Verständnis für die Landwirtschaft. Mit 22 zu 15 Stimmen beschloss er, dass bei den Mindestanforderungen für die Nutztierhaltung neben wissenschaftlichen Erkenntnissen auch die "wirtschaftliche Tragbarkeit" zu berücksichtigen ist. Sommaruga sah darin "ein schlechtes Signal".
Neu unter Strafe stellen will der Ständerat das Aussetzen von Tieren. Zudem statuierte er eine Anzeigepflicht der Behörden bei strafbaren Handlungen. Mit 27 zu 10 Stimmen lehnte er aber den Antrag einer von Fetz angeführten Minderheit ab, den Kantonen "Tierschutzanwälte" vorzuschreiben. Mehrfach im Gesetz platziert wurde die Forderung nach Information und Ausbildung.
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Letzte Änderung: 2004-11-08 17:20:49