Genf (sda) Der Volksentscheid zum Stammzellenforschungsgesetz hat unmittelbare Auswirkungen auf die Wissenschaft. Mindestens die Hälfte der rund 20 Teams, die in der Schweiz in diesem Bereich forschen, warten auf grünes Licht.
"Es besteht wenig Interesse daran, bereits mit Versuchen zu beginnen, ohne dass dies abgestützt ist", erklärt Professor Ariel Ruiz i Altaba von der Genfer Medizinfakultät im Gespräch mit der Nachrichtenagentur sda. Bislang werden die Versuche mit Stammzellen von Mäusen oder von erwachsenen Menschen durchgeführt.
Um bei der Entwicklung von Therapien einen Schritt weiter zu kommen, müssen die Forscher die Resultate mit embryonalen Stammzellen vergleichen können. Zwar finden sich solche Zellen im Ausland, aber die einigen Dutzend bereits gekennzeichneter Linien eignen sich kaum für die Forschungen, die in der Schweiz im Gang sind.
Import keine Alternative
Mit dem Import ausländischer Standards bleiben die Schweizer Forscher zudem abhängig. Damit sie einen Nutzen bringt, muss die Stammzelle den Bedürfnissen der jeweiligen Forschung entsprechen, sagt Professor Altaba, dessen Spezialgebiet die Hirnforschung ist.
Kommt das Gesetz beim Volk durch, werden die Schweizer Forscher die zur Zeit tiefgefrorenen Embryonen dazu nutzen dürfen, um Stammzellen zu entnehmen und sie für die jeweiligen Bedürfnisse zu "formatieren". Qualitätskriterien sollen gemeinsames Arbeiten und Vergleiche erleichtern.
Diese Arbeit beansprucht Zeit, weil sie kompliziert und teuer ist, fügt Altaba hinzu. Zuvor müssen sich die Forscher klar werden, welche zellularen Linien ausgewählt und entwickelt werden sollen.
Netzwerk gegründet
Zusammen mit der Forscherin Brigitte Galliot hat Professor Altaba zu diesem Zweck ein nationales Netzwerk gegründet. Dieses wird auch ausländischen Forschern offen stehen. Die Schweiz könne in der weltweiten Forschung nicht abseits stehen, betont Altaba.
Gelöst ist für Altaba die ethische Frage im Umgang mit Embryonen: das Gesetz betrachte diese nicht als menschliche Wesen, angesichts der Tatsache, dass überzählige Embryonen zerstört werden dürfen. Andere ethische Aspekte sind ausdrücklich geregelt, etwa das Klon- Verbot.
"Die Forschungen, bei denen wir embryonale Zellen brauchen, tragen dazu bei, Therapien für Krankheiten wie Alzheimer, Diabetes oder Krebs zu finden und nicht, um Experimente an Menschen zu machen", versichert der Professor.
Eines Tages werde man aber um eine Debatte zum Klonen nicht herum kommen. Zwillinge seien nicht anderes als "natürliche Klone", erklärt Altaba. Trotzdem seien ihre Charaktere unterschiedlich.
Patentierung ungeklärt
Die Vorlage, über die am 28. November abgestimmt wird, gibt aber laut Altaba nur teilweise Antworten auf die drängendere Frage der Patente. Das Gesetz lege einzig fest, dass unveränderte embryonale Stammzellen nicht patentierbar sind, sagt Altaba. "Ab wann gilt eine Stammzelle als verändert?" fragt sich der Professor.
Indem man eine Linie kennzeichne, arbeite man an der Stammzelle, verändere sie aber nicht. Wenn aber eine Stammzellen-Linie nicht patentieren können, werde sich niemand für eine Finanzierung von Forschungsarbeiten interessieren, stellt der Professor fest.
© 2009
, Postfach, 3000 Bern 14 - Tel.: +41 31 356 73 84, Fax +41 31 356 73 01
Letzte Änderung: 2004-11-08 17:32:59