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USA mit Forderung nach totalem Klonverbot bei UNO gescheitert

New York/Berlin (sda/dpa) Die UNO ist zu keiner Einigung über ein Verbot des Klonens gekommen. Die USA haben angesichts des Widerstandes vieler Staaten ihre Forderung nach einem Totalverbot des Klonens menschlicher Zellen durch die UNO fallen lassen.

Stattdessen einigte sich der Rechtsausschuss der UNO-Vollversammlung nach Monate langen Verhandlungen am Freitagabend in New York nur darauf, eine völkerrechtlich nicht bindende Erklärung gegen das Klonen von Menschen zu verabschieden.

Sie soll - entgegen dem ausdrücklichen Verlangen Washingtons - das von zahlreichen Staaten befürwortete Klonen von Stammzellen zu Forschungszwecken nicht ausschliessen.

"Schlappe" für Bush

Für US-Präsident George W. Bush bedeute das Scheitern in den UNO "eine Schlappe", schrieb am Samstag die "New York Times". Sie verwies darauf, dass er die Welt im September in einer Rede vor der UNO-Vollversammlung zu einem Verbot aller Arten des Klonens aufgefordert hatte und das Klonen zum Wahlkampfthema machte.

Durch das Vorgehen der Bush-Regierung wurde allerdings auch ein verbindliches weltweites Verbot des so genannten reproduktiven Klonens von Menschen unmöglich. Dieses war von nahezu allen 191 UNO-Staaten befürwortet worden.

Haltung der Schweiz

Die Schweiz unterstützt die Befürworter einer flexibleren Regelung, die das Klonen von Embryos verbietet, es aber den einzelnen Ländern überlässt, Regeln für das therapeutische Klonen festzulegen.

Laut dem Schweizer Delegierten im UNO-Rechtsausschuss, Jürg Lauber, unterstützt die Schweiz bei der Klondebatte eine Lösung, die im Konsens gefunden werden kann. Er erwartet, dass die Schweiz der Erklärung beistimmen kann, die im Sommer 2005 von der UNO verabschiedet werden soll.

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