Bern/Montreal (sda) Die Konferenz der Vertragsparteien des Cartagena-Protokolls über biologische Sicherheit ist ohne Ergebnis zu Ende gegangen. Exporteure und Importeure von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) wurden sich in Montreal nicht einig.
Damit bleibt offen, welche Informationen die GVO-Exporteure in den Ausfuhrdokumenten genau angeben müssen. Dieser Punkt ist schon im Cartagena-Protokoll nicht abschliessend geregelt. Jetzt muss sich auch die nächste Konferenz der Vertragsparteien damit befassen.
Die Schweiz habe sich stark für eine Lösung eingesetzt und einen Kompromissvorschlag unterbreitet, sagte der Schweizer Delegationschef Beat Nobs vom Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) am Samstag auf Anfrage.
Die Differenzen zwischen GVO-Exportländern wie Brasilien und den Importeuren hätten sich jedoch als zu gross erwiesen. Eine Reihe weiterer GVO-Exporteure wie die USA und Australien haben das Cartagena-Protokoll bislang gar nicht ratifiziert.
Erstes solches Instrument
Das Cartagena-Protokoll über biologische Sicherheit ist seit September 2003 in Kraft. Es ist das erste völkerrechtliche Instrument, welches sich mit dem internationalen Verkehr gentechnisch veränderter Organismen befasst. Es betrifft Lebensmittel wie Soja, Mais, Getreide, Tomaten ebenso wie Saatgut.
Die Regelung soll dem einführenden Land Zugang zu allen Informationen garantieren, die nötig sind, um die möglichen Umweltrisiken im Zusammenhang mit GVO abzuschätzen. Unter anderem wird das Prinzip der vorherigen Zustimmung zum Import in Kenntnis der Sachlage zwingend vorgeschrieben.
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Letzte Änderung: 2005-06-08 16:01:13