Bern (sda) Aus Sicht der Nationalen Ethikkommission sprechen ethische Gründe dafür, das Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) aufzuheben. Voraussetzung sei aber, dass das Verbot durch eine differenzierte Regelung ersetzt werde.
Bei PID wird ein in vitro erzeugter Embryo vor der Einpflanzung in die Gebärmutter untersucht. Der Nationalrat wird am 16. Juni über eine mögliche Aufhebung des Verbots beraten.
In einem offenen Brief vom Donnerstag an den Nationalrat hält die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK) nach ihrer Sitzung vom Mittwoch grundsätzlich fest, dass es aus Sicht der Kommissionsmehrheit überwiegende ethische Gründe gebe, das Verbot der PID aufzuheben.
Gründe für eine Zulassung erkennt die Kommission vor allem dann, wenn mit der Übertragung einer erblichen Krankheit auf das Kind zu rechnen ist und die Alternative zur PID eine Schwangerschaft auf Probe mit eventuellem Schwangerschaftsabbruch wäre.
Gründe für die Zulassung der PID lägen auch vor, wenn im Fall einer Sterilitätsbehandlung eine In-vitro-Befruchtung vorgenommen wird, besonders wenn wegen des Alters der Frau erhöhte Risiken für die Gesundheit des Kindes bestehen. Eine ausführliche Stellungnahme erarbeitet die NEK zurzeit. Sie soll noch in dieses Jahr vorliegen.
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Letzte Änderung: 2005-11-15 00:00:00