Bern (sda) In vielen europäischen Ländern ist die Präimplantationsdiagnostik (PID) bereits erlaubt. Verbote kennen - neben der Schweiz - Deutschland, Österreich, Irland und Italien.
Zugelassen sei PID in elf europäischen Ländern, sagte Kommissionssprecher Johannes Randegger (FDP/BS). Strenge Bedingungen machen etwa Dänemark, Spanien, Frankreich und Norwegen. Andere Länder wie die USA, Kanada und Australien kennen kaum Auflagen.
In diesen Ländern werde die genetische Untersuchung von Embryonen auf breiter Basis angewendet, sagte Randegger. Bei In-vitro-Fertilisationen für Frauen ab 35 Jahren gehöre PID hier zum Standard.
Im Gegensatz zu PID erlaubt die Schweiz einen anderen Test, der Embryos im Reagenzglas auf Krankheiten untersucht: die so genannte Polkörperdiagnostik. Sie wird an der noch unbefruchteten Eizelle der Frau vorgenommen.
Ein oder mehrere Polkörper - Zellen, die im Verlauf der Entwicklung sowieso degenerieren - werden entnommen und untersucht. Wie bei der PID können bei der Polkörperdiagnostik schwere genetische Krankheiten wie Trisomie 21 oder das Down-Syndrom aufgespürt werden.
Der Nachteil: Das Erbgut des Vaters und jenes der Zygote, die aus der Vereinigung von Einzelle und Spermium entsteht, können mit der Polkörperdiagnostik nicht geprüft werden.
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Letzte Änderung: 2005-06-20 12:29:06