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Präimplantationsdiagnostik - Nationalrat für Embryotests bei künstlicher Befruchtung

Bern (sda) Embryonen sollen künftig auf Krankheiten untersucht werden dürfen, bevor sie bei künstlicher Befruchtung einer Mutter eingesetzt werden. Der Nationalrat hat am Donnerstag eine Motion gutgeheissen, welche die Präimplantationsdiagnostik (PID) erlaubt.

Der Entscheid fiel nach einer engagierten Debatte: Praktisch geschlossen stellte sich die CVP gegen die Gentests. Nein-Stimmen kamen aber auch aus den Reihen von SP, Grünen und SVP. Mit 92 zu 63 Stimmen bei 7 Enthaltungen setzten sich aber die Befürworter unter Führung der FDP durch.

Die Präimplantationsdiagnostik diene der Prävention, sagte Kommissionssprecher Johannes Randegger (FDP/BS). Sie erlaube es zu verhindern, dass einer Frau ein Embryo mit genetischen Defekten eingesetzt werde. Solche Gendefekte können zu unheilbaren Krankheiten führen.

Inkohärentes Gesetz

Die geltende Gesetzesregelung sei zudem unlogisch und für Frauen eine Zumutung, sagte Felix Gutzwiller (FDP/ZH). Zwar sei es erlaubt, den Fötus in der zwölften Schwangerschafts-Woche zu untersuchen und das Kind eventuell abzutreiben. Die gleichen Diagnosen seien zu einem früheren Zeitpunkt - am Embryo - aber verboten.

Die Gegner monierten, die Motion verstosse gegen den Volkswillen. Das Verbot der PID war nämlich im Jahr 2000 ein wesentliches Argument, um die Bevölkerung gegen die restriktive Volksinitiative "Für menschenwürdige Fortplanzung" zu gewinnen. Diese Zusicherung ans Volk sei noch nicht vergessen, sagte Heiner Studer (EVP/AG).

"Einfallstor für Eugenik"

Viele Votanten hatten Angst, künftig würden "Kinder nach Mass" hergestellt. Dieser Missbrauch könne nicht verhindert werden, sagte Brigitte Häberli (CVP/TG). Mit Heiner Studer war sie der Ansicht, die PID sei ein "Einfallstor für Eugenik" - also für die Auslese gesunder Menschen.

Hans Widmer (SP/LU) und Alexander Baumann (SVP/TG) sprachen von einem Tabubruch. "Menschliches Leben wird unter Vorbehalt erzeugt und einer Qualitätskontrolle unterzogen", sagte Widmer. Und Baumann befürchtete, dass "zum ersten Mal seit braunen Zeiten" zwischen lebenswertem und -unwertem Leben unterschieden werde.

Verheerende Auswirkungen befürchten die PID-Gegner für behinderte Menschen. Erstens würde deren Selbstwertgefühl leiden, und zweitens könnte sich die Politik schon bald weigern, Behinderte zu unterstützen. Denn mit PID hätte man sie ja "schmerzfrei" verhindern können, sagte Widmer.

Anrecht auf schönes Leben

Aber auch Befürworter argumentierten mit der Menschenwürde. "Man sollte an die Kinder denken", sagte Anne-Catherine Menétrey-Savary (Grüne/VD). Auch sie hätten Anrecht auf ein schönes Leben. Und Luc Recordon (Grüne/VD) ergänzte, Eltern müssten alles tun, damit ihre Kinder gute Chancen im Leben hätten - dazu könne auch PID gehören.

Für alle klar war, dass eine Bewilligung klare Schranken setzen müsse. PID müsse zwingend an Krankheiten gebunden bleiben, sagte Christine Egerszegi (FDP/AG). Missbräuche dürfe es keine geben. Gesundheitsminister Pascal Couchepin pflichtete bei. Er versprach, in eine allfällige Gesetzesvorlage strenge Richtlinien einzubauen.

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