Basel (sda) In der Schweiz gibt es bisher keine gesetzliche Regelung für Biobanken. Nun schlägt die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) Richtlinien für den Umgang mit menschlichem biologischen Material vor.
Biobanken sind systematische Sammlungen von menschlichen Organen, Gewebe, Zellen, Blut oder DNA sowie persönlichen Informationen über den jeweiligen Spender. Die Sammlung ermöglicht der medizinischen Forschung eine langfristige und breite Nutzung dieser Daten.
Obwohl sich in dem Bereich Persönlichkeitsschutz und Forschungsinteressen gegenüberstehen, fehlt eine gesetzliche Regelung. Bis zum Inkrafttreten des geplanten Gesetzes über Forschung an Menschen im Jahr 2010 möchte die SAMW diese Lücke mit einer Richtlinie füllen, wie es in einem Communiqué vom Donnerstag heisst.
Das Regelwerk richtet sich an Betreiber und Nutzer öffentlicher und privater Biobanken. Es enthält Bestimmungen zum Schutz der Menschenwürde und der Persönlichkeit der Spender sowie zur Gewährleistung der Qualität und Sicherheit von Biobanken.
Geregelt wird auch der Umgang mit bereits bestehenden Biobanken, bei welchen eine Einwilligung zur Weiterverwendung der Daten oft nicht mehr eingeholt werden kann. Zu den Richtlinien läuft bis Ende Oktober eine Vernehmlassung.
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Letzte Änderung: 2005-11-15 00:00:00