sda051003b

Eidg. Abstimmungen vom 27. November - Vernehmlassung zu Koexistenzverordnung bei Gentechnikgesetz

Bern (sda) Der Bundesrat bereitet das Terrain für die Abstimmung vom 27. November über das Gentech-Moratorium vor. Er hat am Montag die so genannte Koexistenzverordnung in die Anhörung geschickt.

Die Verordnung konkretisiert die Anforderungen für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen sowie den im Gentechnikgesetz verankerten Schutz der Produktion ohne gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Gleichzeitig wird die Saatgutverordnung angepasst. Die Vernehmlasssung dauert bis Mitte Januar.

Gemäss dem Gentechnikgesetz darf mit GVO nur so umgegangen werden, dass sie die Produktion von Erzeugnissen ohne GVO nicht beeinträchtigen. Angebaut werden dürfen nur bewilligte GVO. Der Bewilligungsinhaber ist verpflichtet, die Bauern über den Umgang mit den gentechnisch veränderten Pflanzen anzuweisen.

Die Koexistenzverordnung regelt diese Verpflichtung: Wer ein Bewilligungsgesuch stellt, muss mit wissenschaftlichen Studien die Auskreuzung auf nicht gentechnisch veränderte Pflanzen belegen. Auf dieser Grundlage muss er für die Anwendung des Produktes dem Bauern verbindlich vorschreiben, eine Isolationsdistanz einzuhalten.

Die Isolationsdistanz ist der Abstand zwischen einem GVO-Feld und einem benachbarten nicht-GVO Feld. Sie ist unter anderem von den biologischen Eigenschaften einer Pflanzenart abhängig. Sie ist so festzulegen, dass eine mögliche GVO-Verunreinigung der Ernte eines benachbarten nicht-GVO Feldes unter 0,5 Prozent liegt.

Bei einer maximalen Fremdbestäubung von 0,5 Prozent am Feldrand liegt die durchschnittliche Auskreuzungsrate deutlich unter diesem Wert, weil die Rate mit zunehmender Distanz zur Pollenquelle abnimmt.

Die Bauern sind verpflichtet, die Warenflüsse zu trennen, die Produkte mit gentechnisch veränderten Anteilen zu kennzeichnen und bei der Abgabe solcher Produkte den Abnehmer schriftlich darauf hinzuweisen sowie den Umgang zu dokumentieren. Dadurch soll die Wahlfreiheit der Konsumenten gewährleistet werden.

Top

made by