Brüssel (sda) Ein generelles Gentech-Moratorium wäre in der Europäischen Union ein Verstoss gegen die Wettbewerbsregeln. Möglich sind nur Verbote bestimmter Produkte. Dennoch gibt es in Europa immer mehr gentechfreie Zonen.
Nach dem Entscheid des Europäischen Gerichtshofs Anfang Oktober ist in der EU die Situation klar. Das Gericht untersagte dem Bundesland Oberösterreich, per Gesetz den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) zu verbieten. Vergeblich hatte Österreich argumentiert, in seiner kleinräumigen Landwirtschaft sei eine Koexistenz nicht möglich.
Anbau in Spanien
Die Zulassung von GVO in der Union beruht auf wissenschaftlichen Stellungnahmen der EU-Behörde für Nahrungsmittelsicherheit. Auf dieser Grundlage macht die Kommission ihre Empfehlungen für die Mitgliedstaaten. Einigen diese sich nicht in qualifizierter Mehrheit für oder gegen das Produkt, entscheidet die EU-Kommission.
Im Sortenkatalog der EU finden sich verschiedene gentechnisch veränderte Raps- und Maissorten. Dennoch werden EU-weit einzig in Spanien auf nennenswerter Fläche GVO angebaut: Die Biotech-Organisation ISAA spricht von 58 000 Hektaren Mais.
Schutzklauseln
Viele EU-Regionen und auch Staaten haben Wege gesucht und gefunden, um GVO von den Feldern zu verbannen. Rechtens sind etwa so genannte Schutzklauseln, welche es einem EU-Mitgliedsstaat ermöglichen, bestimmte Gentech-Produkte zu verbieten. Voraussetzung ist jedoch die berechtigte Annahme, dass das Produkt Mensch oder Umwelt gefährden könnte.
Konkret ist beispielsweise der Bt-176-Mais des Schweizer Agrochemiekonzerns Syngenta in Deutschland, Österreich und Luxemburg verboten. In Österreich ist zudem gentechnisch veränderter Mais von Monsanto und von Bayer verboten.
Vergeblich hatte die EU-Kommission im Juni versucht, diese Schutzklauseln zu streichen. Die Mehrheit der EU-Staaten sprachen sich für die Beibehaltung aus.
164 gentechfreie Zonen
EU-weit gibt es gemäss der Umweltorganisation "Friends of Earth" derzeit 164 Regionen, die sich als gentechfrei bezeichnen. Stark vertreten sind Frankreich, Italien, Polen, Grossbritannien, Deutschland und Österreich.
Dabei handelt es sich um freiwillige Vereinbarungen von Bauern. Bestimmungen für Haftung, Abstände und Kennzeichnung können zudem den GVO-Anbau zusätzlich erschweren. Dabei handelt es sich de jure jedoch nicht um Verbote.
GVO-anbauende Bauern öffentlich machen
Nach dem Urteil gegen Oberösterreich wollen auch die dortigen Behörden den Anbau nicht mehr juristisch, sondern faktisch verhindern. Dabei orientieren sie sich beispielsweise an Kärnten. In diesem österreichischen Bundesland muss die geplante Aussaat von GVO angemeldet werden.
Die Bauern haben bestimmte Abstände zum Nachbarn einzuhalten, die sich nach dem jeweiligen Pollenflug der Pflanzen richten. Zudem soll die Liste jener Landwirte, die gentechnisch verändertes Saatgut verwenden, veröffentlicht werden.
Da ein Grossteil der österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten dem GVO-Anbau kritisch gegenübersteht, ist es nicht erstaunlich, dass sich bislang kein Bauer darauf eingelassen hat.
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Letzte Änderung: 2005-11-15 00:00:00