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Eidg. Abstimmung vom 27. November - Gentechfrei-Initiative: Seit zwei Jahrzehnten ist Gentechnologie ein Thema der Politik

Chronologie

Bern (sda) Seit den achtziger Jahren ist die Gentechnologie ein Thema der Schweizer Politik. Hier die wichtigsten Schritte von Forschung und Gesetzgebung:

1986: Ciba-Geigy beginnt Freilandversuche mit genmanipulierten Pflanzen in den USA, später auch in Frankreich.

April 1987: Die Zeitschrift "Beobachter" reicht die Initiative "Gegen Missbräuche in der Fortpflanzungs- und Gentechnik" ein, zieht sie aber nach Ausarbeitung eines Gegenvorschlages durch das Parlament 1991 zurück.

1991/1992: Bundesrätlich bewilligte Freilandversuche mit genmanipulierten Kartoffeln in der Eidgenössische Forschungsanstalt Changins bei Nyon VD.

17. Mai 1992: In der Eidg. Abstimmung wird der Gegenvorschlag zur "Beobachter"-Initiative, der Verfassungsartikel 24decies, mit 74 Prozent Ja angenommen. Der Schutz von Mensch und Umwelt vor Missbräuchen der Gentechnik wird damit in der Bundesverfassung verankert. In der neuen Bundesverfassung von 1999 regeln Art. 119 den Humanbereich und Art. 120 den Ausserhumanbereich.

Dez. 1996: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) lässt die zwei ersten Gentech-Produkte (Gensoja von Monsanto, Vitamin B12 von Rhone-Poulenc) zu.

Jan. 1997/Apr.1998: Der Bundesrat setzt die beratende "Eidgenössische Fachkommission für biologische Sicherheit" (EFBS) und die "Eidgenössische Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich" (EKAH) ein.

1. Juli 1997: Das revidierte Umweltschutzgesetz tritt in Kraft, das u.a. die Bewilligungsverfahren und Informationspflichten für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) regelt.

Jan./Okt. 1998: Das Bundesamt für Gesundheit lässt zwei Gentech-Maissorten von Novartis zu.

7. Juni 1998: Die Genschutz-Initiative (für ein GVO-Freisetzungs-Verbot und Einschränkungen in der Forschung) wird von 67 Prozent der Stimmenden abgelehnt. Das macht den Weg frei für die vom Parlament als indirekter Gegenvorschlag ausgearbeiteten Gesetzesänderungen (Gen-Lex).

16. Apr. 1999: Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft weist zwei Anträge mit GVO-Freisetzungsversuchen - der Firma Plüss-Staufer in Oftingen AG und der Eidgenössischen Forschungsanstalt Changins VD - ab.

1. Nov. 1999: Die Freisetzungsverordnung tritt in Kraft.

19. Jan. 2000: Der Bundesrat lehnt ein Moratorium oder ein Verbot für den Anbau von Gentech-Pflanzen ab.

26. März 2002: Die Schweiz ratifiziert das Protokoll von Cartagena, das u.a. Nutzung und Transport von GVO regelt. Am 11. Sept. 2003 tritt es in Kraft.

18. Sept. 2003: Umwelt- und Bauernorganisationen reichen die Gentechfrei-Initiative ein, die ein fünfjähriges Gentech-Moratorium in der schweizerischen Landwirtschaft verlangt.

30. Okt. 2003: Das BUWAL bewilligt nach dreijährigem Tauziehen einen Freisetzungsversuch der ETH Zürich mit Gentech-Weizen in Lindau ZH. Dieser wird von März bis Juli 2004 unter Protest von Umweltschützern durchgeführt.

1. Januar 2004: Das 2003 verabschiedete Gentechnikgesetz tritt in Kraft. Es soll Missbräuche der Gentechnologie im ausserhumanen Bereich verhindern. Geregelt werden u.a. Freisetzungsversuche und Produktekennzeichnung.

März/Juni 2005: Stände- und Nationalrat lehnen die Gentechfrei-Initiative ab.

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