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Patentschutz für biotechnische Erfindungen: Bundesrat verabschiedet Revision des Patentrechts

Bern (sda) Der Bundesrat will biotechnische Erfindungen durch Patente angemessen schützen. Unter anderem soll ein Patent auf eine bestimmte Gensequenz für sämtliche Verwendungszwecke gelten. Die Zulassung von Generika wird beschleunigt.

Mit der am Mittwoch verabschiedeten Revision des Patentgesetzes will die Landesregierung das Patentrecht dem technologischen Fortschritt und den internationalen Entwicklungen anpassen. Die Chancen der Biotechnik könnten nur ausgeschöpft werden, wenn die Erfindungen auch geschützt würden.

Es würden aber nicht nur die Interessen der Wirtschaft berücksichtigt, schreibt das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement in einem Communiqué. Ethische und soziale Gesichtspunkte würden ebenso beachtet.

Absoluter Schutz

In einem zentralen Punkt der Revision folgte der Bundesrat den Forderungen der pharmazeutischen Industrie: Für Patente, die auf Gensequenzen beruhen, soll ein absoluter Schutz gelten. Das heisst, der Schutz gilt nicht nur für das Erzeugnis, das ein Erfinder patentieren liess, sondern auch für alle anderen Verwendungen der Sequenz.

Gegner dieses Gesetzespunktes hatten verlangt, dass der Schutz auf den angegebenen Zweck der Erfindung beschränkt werde. Sie argumentierten damit, dass von vielen Genen bekannt ist, dass sie verschiedene Funktionen haben. Forscher befürchteten zudem, dass durch den absoluten Schutz der Anreiz für weitere Forschung verloren geht.

Der Bundesrat habe demjenigen den Vorzug geben wollen, der als erster in einem bestimmten Bereich eine Erfindung mache, sagte Felix Addor vom Institut für Geistiges Eigentum auf Anfrage. Den absoluten Schutz kennen unter anderem die USA, Japan und England. Ein gänzliches Verbot der Patentierung von Gensequenzen, wie es Umwelt- und Bauernorganisationen gefordert hatten, lehnte der Bundesrat ab.

Generika schneller zulassen

Den Gegnern weitreichender Patente kommt das Gesetz unter anderem mit der Verankerung eines Forschungsprivilegs entgegen. Wissenschaftliche Forschung an einer patentierten Erfindung wird zu jeder Zeit erlaubt. Bloss die Vermarktung bleibt während der Patentdauer verboten.

Wie von Konsumentenschutzorganisationen verlangt, dürfen künftig insbesondere alle Vorbereitungen für die Zulassung von Generika bereits während der Patentfrist an die Hand genommen werden. Dies führt dazu, dass Originalmedikamente rascher Konkurrenz durch die billigeren Nachahmerprodukte erhalten.

Parallelimporte verboten

Eine Neuregelung beantragt der Bundesrat auch im Bezug auf Parallelimporte. Diese sollen für patentgeschützte Artikel künftig verboten sein. Um Missbräuche zu vermeiden, dürfen aber für das Produkt nebensächliche Patente die Parallelimporte nicht verhindern.

Ein griffiges Instrument werden soll das neue Gesetz zudem gegen Fälschungen und Piraterie an Geistigem Eigentum. Laut Addor wird immer wieder versucht, gefälschte Medikamente oder Flugzeugbestandteile in die Schweiz zu schmuggeln. Höhere Strafen sollen die Fälscher abschrecken.

Die Revision ist die zweite von drei Tranchen der Patentrechtsrevision. Mit der ersten genehmigte das Parlament zwei Abkommen über das europäische Patentsystem. Die dritte Tranche soll die Gerichtsbarkeit in Patentsachen vereinheitlichen und eine Berufsregelung für Patentanwälte schaffen. Der Bundesrat will darüber im nächsten Jahr entscheiden.

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