sda051206

Präimplantationsdiagnostik: Nationale Ethikkommission befürwortet Lockerung des Verbots

Bern (sda) Das Verbot der Präimplantationsdiagnostik soll nach Ansicht der Nationalen Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK) gelockert werden. Sie fordert aber eine Lockerung innerhalb eines genau definierten Rahmens.

Die NEK befürwortet eine Aufhebung des Verbots in zwei Fällen: Präimplantationsdiagnostik (PID), die Untersuchung von Embryonen auf Krankheiten, soll Paaren erlaubt werden, bei denen bekannte genetische Risiken für eine schwere Krankheit des Kindes bestehen. Auch bei der In-Vitro-Fertilisation soll PID zugelassen werden.

Für alle eugenischen Praktiken müsse PID jedoch ausgeschlossen werden, teilte die NEK am Dienstag mit. Sie empfiehlt zudem, ein Verbot zum Zweck der Auslese nach immunologischen Merkmalen, um mit Zellen des neuen Kindes eine Therapie für ein schon lebendes Kind zu ermöglichen.

Der Ständerat wird sich voraussichtlich am 13. Dezember mit einer nationalrätlichen Motion befassen, die eine Aufhebung des Verbots fordert. In der grossen Kammer war der Vorstoss der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) im Juni 2005 nach engagierter Diskussion mit 92 zu 63 Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen worden.

Auch im Ständerat dürfte das Geschäft heiss umstritten sein. Die zuständige Kommission hatte sich Ende Oktober mit 7 gegen 5 Stimmen für eine Beibehaltung des Verbots ausgesprochen. Der Bundesrat hatte sich bereits vor Jahresfrist für eine Zulassung der PID in engen Grenzen ausgesprochen.

Top

made by