Keine Deklarationspflicht - Letzte Differenz ausgeräumt
Bern (sda) Das revidierte Tierschutzgesetz schreibt keine Deklarationspflicht für Nahrungsmittel aus tierischer Produktion vor. Der Nationalrat hat auf ein von ihm eingebrachtes Anliegen verzichtet und damit die letzte Differenz zum Ständerat bereinigt.
Mit 105 zu 63 Stimmen folgte die grosse Kammer am Mittwoch in der dritten Lesung der Minderheit ihrer Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK). Vorwiegend die Fraktionen der SP und der Grünen wollten noch an der Deklarationspflicht festhalten.
Bauern zu Verzicht bereit
Den Ausschlag für den Verzicht gab die Zusicherung von Bundesrat Pascal Couchepin, dass der Bundesrat bereit sei, die freiwillige Positivdeklaration von Nahrungsmitteln aus tierischer Produktion über das Lebensmittel- und das Landwirtschaftsgesetz zu regeln.
Bauernverbandspräsident Hansjörg Walter (SVP/TG) hatte zuvor namens seiner Fraktion ein klares Bekenntnis der Landesregierung in dieser Richtung gefordert. Unter dieser Voraussetzung sei die SVP bereit, auf die neue Deklarationspflicht zu verzichten.
Kathy Riklin (CVP/ZH) erklärte, eine parlamentarische Initiative von alt Nationalrat Melchior Ehrler (CVP/AG) für die Regelung von Positivdeklarationen sei auf gutem Weg. Die CVP sei froh, dass die Bauern deshalb nicht mehr auf der Deklarationspflicht beharrten.
Die SP-Fraktion dagegen hätte die Deklarationspflicht gerne im Tierschutzgesetz verankert. Barbara Marty Kälin (SP/ZH) ermahnte den Rat, zu handeln bevor es zu einem Lebensmittelskandal komme. Damit könne das Parlament sich einen überstürzten Aktivismus wie nach der tödlichen Pitbull-Attacke in Oberglatt ZH ersparen.
Motion für Kampfhunde-Verbot
Über einen Rückkommensantrag der WBK, in einem bereits bereinigten Tierschutzgesetz die Grundlage für ein Verbot von Kampfhunden zu legen, konnte der Nationalrat nicht abstimmen. Die ständerätliche Schwesterkommission verlangt zwar ebenfalls ein rasches Verbot, wählte aber den Weg einer Motion.
Sie will es aber mit der sofortigen Inkraftsetzung zweier im Rahmen der Genlex bereits bereinigter Artikel im Tierschutzgesetz erreichen. Darum gab sie die für ein Rückkommen nötige Zustimmung nicht. Nach Angaben von Präsidentin Kathy Riklin wird die WBK des Nationalrates nun mit einer gleich lautenden Motion nachdoppeln.
Gegenvorschlag zu Tierschutz-Initiative
Das revidierte Tierschutzgesetz versteht sich als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Tierschutz - Ja". Der Schweizer Tierschutz, der die Initiative lancierte, kündigte an, nach der Differenzbereinigung über den Rückzug zu entscheiden.
Wohl meistdiskutierter Punkt im neuen Gesetz ist das Verbot der chirurgischen Ferkelkastration ohne Betäubung ab 2009. Gibt es bis dann keine praktikable Methode, kann der Bundesrat diese Frist um höchstens zwei Jahre verlängern.
Weiter wird die Dauer von Tiertransporten beschränkt. Tiere dürfen künftig höchstens sechs Stunden lang unterwegs sein. Trotz Warnung von Volkswirtschaftsminister Joseph Deiss vor Problemen beim Vollzug und möglichen Widersprüchen zu Gatt- und WTO-Regeln beschlossen die Räte ein Importverbot von Hunde- und Katzenfellen.
Strafbar ist gemäss dem neuen Gesetz nicht nur die Vernachlässigung und Misshandlung von Tieren, sondern auch die Verletzung ihrer Würde. Tierversuche sind untersagt, wenn sie Schmerzen, Leiden oder Schäden verursachen, die für den Zweck des Versuches vermeidbar wären.
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Letzte Änderung: 2005-12-14 12:43:25