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Genveränderte Pflanzen - Koexistenzverordnung

Anbauvorschriften mehrheitlich kritisch aufgenommen

Bern (sda) Anbauvorschriften für gentechnisch veränderte Pflanzen in der Schweiz werden in einer Anhörung mehrheitlich kritisiert. Für SP, Grüne und Umweltverbände ist der Schutz vor gentechnisch veränderten Organismen ungenügend geregelt.

Die Anhörung zur Koexistenzverordnung wurde trotz dem Ja zum fünfjährigen Moratorium für den Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) am 27. November durchgeführt.

Vorläufig werde es zwar keine Koexistenzen geben, sagte Jacques Morel, Vizedirektor des Bundesamtes für Landwirtschaft, gegenüber der SDA. Dennoch sollte die Aufnahme der Koexistenzverordnung geprüft werden. Die Forschung ist nicht betroffen.

GVO-freie Produktion schützen

Mit der Verordnung werden Anforderungen an den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen umgesetzt. Weiter regelt sie, was zum Schutz von Produktionen ohne GVO - etwa Biolandwirtschaft - unternommen werden muss. Angebaut werden dürfen nur bewilligte GVO.

Inhaber von Bewilligungen müssen den Bauern verbindlich eine Isolationsdistanz zu benachbarten GVO-freien Feldern vorschreiben, um eine Kontamination zu vermeiden. Dieser Mindestabstand muss so festgesetzt werden, dass eine mögliche Verunreinigung der Ernte des GVO-freien Feldes 0,5 Prozent nicht erreicht.

Zudem müssen Produkte mit GVO-Anteil und ohne GVO getrennt gehandhabt (getrennter Warenfluss) und GVO-haltige Produkte gekennzeichnet werden, damit die Konsumenten frei wählen können.

Forschungsresultate abwarten

Die Vorgaben zu Mindestabständen und Kennzeichnung genügen der SP, den Grünen, dem WWF Schweiz, der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und Greenpeace nicht. "Zu unpräzise und zu wenig verbindlich", urteilte zum Beispiel die SKS. Der Toleranzwert von 0,5 Prozent für die Verunreinigung auf dem Feld sei viel zu hoch.

Der SP genügt es angesichts des Risikos für die Bauern nicht, Haftpflicht und Strafbestimmungen allein im Gentechnik-Gesetz zu regeln, ohne weitere Präzision in der Verordnung. SP und WWF kritisieren auch, dass Futtermittel und Esswaren erst ab einem GVO-Anteil von 0,9 Prozent gekennzeichnet werden müssen.

SP und Grüne verlangen bessere wissenschaftliche Grundlagen für die Verordnung. Das von Bundesrat Pascal Couchepin in Vorbereitung gegebene nationale Forschungsprogramm müsse vor der Verordnung abgewartet werden, schreiben die Grünen. Auf bessere Grundlagen zur Fixierung der Isolationsdistanz hofft auch die CSP.

FDP und Gewerbe zufrieden

Das Gewerbe hingegen begrüsst den Entwurf. Dass der Bundesrat beim Isolationsabstand keine fixen Werte nenne, sei vernünftig, hiess es in der Stellungnahme des Waadtländer Gewerbeverbandes, dem sich der Schweizerische Dachverband anschliesst. In der EU gebe es keine Harmonisierung, und Studien machten unterschiedliche Empfehlungen.

Auch die FDP unterstützt den Vorschlag, die Detailregelungen weitgehend dem Markt zu überlassen. Um zusätzlichen Aufwand und Mehrkosten zu vermeiden, verlangt sie für die gesonderte Behandlung von Produkten mit GVO-Anteilen gleiche Bestimmungen wie in der EU.

Zu Einzelheiten in der Verordnung äusserten sich die Freisinnigen nicht. CVP und SVP verzichteten ganz auf eine Stellungnahme. Der Schweizerische Bauernverband (SBV) verlangte eine Fristverlängerung bis Mitte Januar.

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