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Forschung an Embryonen und Föten - Ethikkommission gegen therapeutisches Klonen

Bern (sda) Therapeutisches Klonen soll in der Schweiz vorläufig verboten bleiben. Dies empfiehlt die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK) in ihrer Stellungnahme zu Forschung an menschlichen Embryonen und Föten.

"Für die Mehrheit der Kommissionsmitglieder ist das Klonen selbst zwar kein moralischer Skandal", sagte NEK-Präsident Christoph Rehmann-Sutter am Dienstag vor den Medien in Bern. Allerdings gebe es auch keine Gründe, die für eine Aufhebung des Verbots sprächen, besonders weil für mögliche Therapien Alternativen zur Verfügung stünden.

Landkarte ethischer Fragen

Die NEK hatte ihre Stellungnahme im Hinblick auf das geplante Humanforschungsgesetz verfasst, als "Landkarte der relevanten ethischen Fragen", wie Rehmann-Sutter sagte. Als grundlegendes Ziel bezeichnete er den Schutz des werdenden menschlichen Lebens und der betroffenen Frauen.

Auch die medizinische Forschung habe einen hohen Wert, besonders wenn sie therapeutischen Zwecken diene. Dieser dürfe aber nicht überwiegen, sagte der NEK-Präsident. Ausgehend von einem Fragebogen des Bundesamts für Gesundheit diskutierte die Kommission eine Reihe konkreter Probleme, fand aber auf viele keine einheitliche Antwort.

Zwei Lager gab es etwa zur Frage der Parthenogenese, der Herstellung von Embryonen ohne Befruchtung. Während einige Kommissionsmitglieder keine ethischen Einwände gegen das Verfahren hatten, befürchteten andere einen grossen Bedarf nach Eizellen. Zudem machten sie geltend, dass das moralische Schutzbedürfnis des Embryos ungeklärt sei.

Vorbehalte gegen Mischwesen

Eine klare Mehrheit lehnte dagegen die Herstellung von Chimären, die aus menschlichen und tierischen Zellen bestehen, ab. Unentschieden war die Kommission aber im Bezug auf Chimären, die aus zwei menschlichen Individuen zusammengesetzt werden. So seien auch Gründe gefunden worden, die für eine Zulassung unter Bedingungen sprächen, schreibt die NEK in ihrer Stellungnahme.

Zur Forschung an Embryonen und Föten ausserhalb des Körpers empfiehlt die Kommission eine Regelung, die mit den Prinzipien im Stammzellenforschungsgesetz übereinstimmt. So sollen etwa nur Embryonen verwendet werden, die in der In-vitro-Fertilisation überzählig geworden sind. Nicht vertretbar sei aber der Abbruch oder die Herbeiführung einer Schwangerschaft zu Forschungszwecken.

Besonderen Schutz brauchen laut NEK Mutter und das werdende Kind bei der Forschungen an Embryonen oder Föten in der Gebärmutter. So dürfen bei fremdnütziger Forschungen keinerlei Risiken bestehen. Ein besonderes Dilemma ergebe sich bei Heilversuchen an Ungeborenen: Hier müssten die möglichen Vorteile sorgfältig gegenüber den Risiken abgewägt werden.

Die Stellungnahme sei ein Diskussionsbeitrag zu einem besonders heiklen Bereich der anstehenden Debatte, sagte Rehmann-Sutter. Andererseits behandle sie auch Fragen, die im geplanten Humanforschungsgesetz nicht geregelt würden. Ein Entwurf für den Erlass soll demnächst in die Vernehmlassung geschickt werden.

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