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Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften: Richtlinien zu Biobanken verabschiedet

Bern (sda) Die Forschung am Menschen ist in der Schweiz nur ungenügend geregelt. Mit den neuen Richtlinien für Biobanken wird diese Lücke in einem wichtigen Bereich geschlossen. Nicht alle Anliegen konnten darin aber unter einen Hut gebracht werden.

Die am Dienstag in Bern von der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) verabschiedeten Richtlinien sehen etwa vor, dass für die Verwendung von Proben aus Gewebe-Datenbanken die Patienten nur einmal angefragt werden müssen.

Damit hat sich die Meinung der Forscher und der Industrie durchgesetzt. Unterlegen sind die Patientenorganisationen, welche gefordert hatten, dass für jede einzelne Verwendung des Materials eine Bewilligung bei den ehemaligen Besitzern eingeholt werden soll.

Menschliches Material

Gemäss Richtlinien gelten als Biobanken systematische Sammlungen von menschlichen Organen, Gewebe, Zellen, Blut oder DNS und den zugehörigen persönlichen Informationen über den Spender. Diese Sammlungen sollen der medizinischen Forschung eine langfristige und breite Nutzung der Daten ermöglichen.

Das Regelwerk richtet sich an Betreiber und Nutzer öffentlicher und privater Biobanken. Mit qualifiziertem Personal und geeigneten Strukturen müssen sie die Einhaltung der Richtlinien sicherstellen. Zum Schutz der Spender müssen zudem alle Forschungsprojekte, die direkt einen Spender betreffen könnten, von der zuständigen Ethikkommission abgesegnet werden.

Nicht erfasst wird die Nutzung von biologischem Material zu diagnostischen, therapeutischen und gerichtsmedizinischen Zwecken. Nicht in den Geltungsbereich der Richtlinien fällt auch die Qualitätssicherung, soweit sie im Rahmen der medizinischen Praxis stattfindet. Neu gelten zudem für Forschung und Bildung unterschiedliche Regelungen.

Übergangsregelung

Die Richtlinien sollen vom geplanten Humanforschungsartikel in der Bundesverfassung und dem zugehörigen Bundesgesetz abgelöst werden. Der Entwurf befindet sich bis Ende Mai in Vernehmlassung. Primär soll damit die menschliche Würde und Persönlichkeit in der medizinischen Forschung geschützt werden. Die Regelung soll aber auch der Forschungsfreiheit und der Bedeutung der Forschung Rechnung tragen.

In ihrer Stellungnahme begrüsst die SAMW den Entwurf des Humanforschungsgesetzes, möchte diesen aber in einzelnen Bereichen noch überarbeitet sehen. So sei es beispielsweise unhaltbar, dass urteilsunfähige Personen unter Umständen zur Teilnahme an Forschungsprojekten gezwungen werden dürften.

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