Bern (sda) Der Humanforschungsartikel in der Bundesverfassung und das dazu gehörende Bundesgesetz sind in der Vernehmlassung nicht gut weggekommen. Als "Skandal" etwa wurde die Zulassung von Zwangsversuchen an Urteilsunfähigen gewertet.
In der Tat will der Bundesrat Zwangsversuche an Urteilsunfähigen zulassen, wenn diese einen positiven Einfluss auf deren Zustand versprechen. Die SP lehnt diesen Punkt vehement ab.
Über Bioethik-Konvention hinaus
Die CVP verlangt, dass jegliche Instrumentalisierung des Menschen ausgeschlossen bleiben müsse. Die Christlich-Soziale Partei (CSP) fordert: "Keine Forschung ohne Einwilligung."
Selbst die allzu liberale Bioethik-Konvention des Europarates schliesse Zwangsversuche explizit aus, schreibt der Basler Appell gegen Gentechnologie. Die Schweiz drohe zur Vorreiterin bei der "Aushöhlung der Menschenrechte" zu werden, teilt das Komitee zum Schutz der Menschenwürde mit.
Auch die EVP verlangt, es sei nicht über die Konvention hinauszugehen. Die FDP will Präzisierungen und Auflagen gerade für die Forschung an Kindern. Die Grünen lehnen das "Mammutgesetz" ganz ab. Es sei forschungs- und wirtschaftslastig.
Gegen Zwang
Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) befindet Zwang in der Forschung für unzulässig. Zudem sei das Gesetz lediglich auf den Gesundheitsbereich limitiert. Dieser Ansicht ist auch die Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften.
Wie die SAMW bemängeln SP, Basler Appell und das Komitee zum Schutz der Menschenwürde, dass die Ethikkommission im Bundesratsvorschlag zu einer reinen Rechtskommission verkomme. Die Kommission müsse aber ethisch entscheiden und nicht nur als Wachhund fungieren, verlangen sie. Auch die FDP will eine reine Ethikkommission. Die nationale Kommission heissen indessen alle gut.
Präzisierungen angemahnt
Die SAMW hält Leitplanken, welche die Forschung möglichst wenig beeinträchtigen, für sinnvoll. Zwar gut gemeint, mangle es der Vorlage an Präzision. Wie die CVP verlangt die Akademie, dass "Biobanken" und "besonders verletzbare Personen" sauber definiert werden.
Bei den "Biobanken" empfiehlt die SAMW die Übernahme ihrer Richtlinien. Sie fordert darin eine einzige Einwilligung für die anfängliche und alle weiteren Verwendungen von menschlichem Gewebe. Patientenorganisationen wollen eine Einwilligung bei jeder Verwendung festschreiben. Die Schweizerische Ärztevereinigung FMH ortet hier ebenfalls Nachbesserungsbedarf. Auch die Haftung geht ihr zu weit.
Vorrang für die Menschenwürde
"Überarbeitungsbedarf" lautet die weitverbreitete Diagnose zu den Vorschlägen des Bundesrats. Verfassungsartikel und Bundesgesetz setzten die "Forschungsfreiheit" mit der "Menschenwürde" gleich. Im Zweifelsfall sei die Menschenwürde zu schützen und nicht die Forschung, fordert die SP.
Auch die Baselbieter Regierung bemängelt diese Gleichbewertung: Die Menschenwürde sei oberstes Konstitutionsprinzip der staatlichen Rechtsordnung.
Anders sieht es die Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften: Das Gesetz sei von Misstrauen gegen die Forschung bestimmt und wolle den Erforschten schützen. Die FDP vermisst den Forschungsanreiz im Verfassungsartikel und will die Schutzbestimmungen detailliert im Gesetz regeln.
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Letzte Änderung: 2007-06-28 07:33:00