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Patentschutz für biotechnologische Erfindungen

Bern (sda) Die nationalrätliche Rechtskommission (RK) will vorerst nur den Patentschutz für biotechnologische Erfindungen regeln. Das Verbot von Parallelimporten für patentgeschützte Artikel löste sie aus der Revision des Patentgesetzes heraus.

Wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten, trat die RK auf die Änderung des Patentgesetzes ein. Der Bundesrat will damit das Patentrecht dem technologischen Fortschritt und den internationalen Entwicklungen anpassen will. Gleichzeitig sollen die Chancen der Biotechnik erhöht werden.

Mit 13 zu 1 Stimmen bei 7 Enthaltungen beschloss die RK, den Antrag des Bundesrates, im Entwurf die so genannte nationale Erschöpfung - das faktische Verbot von Reimporten neben dem offiziellen Vertriebskanal - zu streichen. Die Thematik der Parallelimporte müsse noch vertieft werden, was zeitraubend sei.

Dieser Entscheid ermögliche es, den Schutz des geistigen Eigentums an biotechnologischen Erfindungen ohne Verzug zu behandeln. Eine Minderheit ist dagegen der Auffassung, die Sache sei reif. Sie beantragt, die regionale Erschöpfung - Zulassung von Parallelimporten aus der EU - in das Gesetz aufzunehmen.

Schwerpunkt der Revision bildet nun die Angleichung des Patentgesetzes an die EG-Biotechnologie-Richtlinie. Beim Patentschutz für biotechnologische Erfindungen stimmte die Mehrheit den Grenzen der Patentierbarkeit zu, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen werden.

Der Mensch als Ganzes kann demnach nicht Gegenstand von Patenten werden. Hingegen sind Bestandteile des menschlichen Körpers und bestimmte Gensequenzen unter einschränkenden Bedingungen dem Patentschutz zugänglich. Eine starke Minderheit lehnt dagegen jegliche Ausnahme von der Nicht-Patentierbarkeit ab.

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