Bern (sda) Die nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) beantragt ihrem Rat, das Europäische Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin zu genehmigen. Dem Beschluss ging eine kontroverse Diskussion voraus.
Das Übereinkommen regelt Grundsätze zur Einwilligung in medizinische Eingriffe, zum Schutz der Privatsphäre, zu genetischen Untersuchungen am Menschen, zur Organentnahme für Transplantationszwecke und zur biomedizinischen Forschung. Es ist als Rahmenabkommen konzipiert.
2002 sistierten die eidgenössischen Räte die Behandlung der Konvention bis zum Abschluss des Transplantationsgesetzes. Bei der nunmehrigen Behandlung lehnte es die WBK am Freitag mit 12 zu 6 Stimmen ab, das Geschäft erneut zu sistieren, bis das Humanforschungsgesetz behandelt ist.
Wie die Parlamentsdienste mitteilten, erwuchs der Vorlage doppelte Opposition. Für die eine Seite rührt die Konvention mit dem Einbezug einwilligungsunfähiger Personen in Forschungsvorhaben an ethische Grundwerte. Die andere Seite befürchtet, dass jede Regelung einschränkend wirken könnte.
Von befürwortender Seite wurde geltend gemacht, dass die Konvention dem schweizerischen Recht entspreche und nur Mindeststandards aufstelle. Es sei jederzeit möglich, strengere Regelungen zu beschliessen. Diese Ansicht setzte sich mit 13 zu 5 Stimmen durch.
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Letzte Änderung: 2007-06-28 07:34:00