Bern (sda) Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) dürfte Mitte Februar definitiv über die Freisetzungversuche mit gentechnisch verändertem Weizen in Pully VD und Zürich entscheiden. Vor der Aussaat in Pully muss allerdings noch ein Gerichtsentscheid abgewartet werden.
Am 3. September 2007 hatte das BAFU die Gesuche der Universität und der ETH Zürich unter Auflagen bewilligt. Laut einer Mitteilung des Bundesamtes vom Mittwoch haben die Gesuchssteller die verlangten zusätzlichen Informationen fristgerecht bis zum Jahresende nachgeliefert.
Verlangt wurden unter anderem eine detaillierte Versuchsanordnung und der Nachweis, dass in den Pflanzen keine Antiresistenzgene vorhanden sind. Vorgelegt werden mussten ausserdem die Ergebnisse der Vorversuche aus der Vegetationshalle Reckenholz.
Das BAFU hat die Unterlagen am 3. Januar zur Stellungnahme an die zuständigen sieben eidgenössischen und kantonalen Fachstellen weitergeleitet. Fällt die anschliessende Prüfung positiv aus, können die Forscher den gentechnisch veränderten Weizen zwischen Anfang März und Mitte April aussäen.
Dies ist möglich, weil in Zürich keine Beschwerde gegen den BAFU-Entscheid von Anfang September eingegangen ist. Gegen den Versuch in Pully ist hingegen noch eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht hängig, die aufschiebende Wirkung hat. Vor dem Gerichtsentscheid ist die Aussaat hier nicht möglich.
© 2009
, Postfach, 3000 Bern 14 - Tel.: +41 31 356 73 84, Fax +41 31 356 73 01
Letzte Änderung: 2008-01-10 17:33:59