Bern (sda) Die generelle Impfung von jungen Frauen gegen Gebärmutterhalskrebs rückt näher. Der Krankenkassenverband santésuisse und die Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) haben den Vertrag für die Abgeltung der Impfungen bereinigt.
Der Vertrag müsse bis Mitte April vom Vorstand der GDK und dem Verwaltungsrat von santésuisse beurteilt und gutgeheissen werden, teilten die beiden Verhandlungsparteien am Mittwoch mit. Danach muss der Vertrag auch noch durch den Bundesrat genehmigt werden.
Läuft dieser Prozess programmgemäss ab, könnte das nationale Impfprogramm auf den Schuljahresbeginn im August 2008 gestartet werden. Vorgesehen ist eine generelle Impfung der 11- bis 14-jährigen Mädchen und in der Einführungsphase eine Impfung der Mädchen und Frauen im Alter zwischen 15 und 19 Jahren.
Innert 12 Monaten sind drei Injektionen notwendig, um nachhaltigen Schutz gegen Gebärmutterhalskrebs zu bieten. Die Impfung muss im Rahmen von kantonalen Programmen erfolgen, damit sie durch die obligatorische Krankenversicherung übernommen wird.
Die im Vertragsentwurf vorgesehene Pauschale für jede Impfung beträgt 159 Franken. Die Krankenversicherer, die dem Vertrag beitreten, vergüten damit für die drei notwendigen Impfungen einen Totalbetrag von 477 Franken. Der Vertrag soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2008 gelten.
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Letzte Änderung: 2008-03-20 15:02:01