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Tierschützer sind unzufrieden mit neuer Datenbank

Tierversuche bleiben ein heiss umstrittenes Thema, wie zwei Anhörungen zur Überwachung der Versuche zeigen.

Die Tierschützer kritisieren insbesondere die Datenbank, die eingeführt werden soll. Der Schweizer Tierschutz (STS) begrüsst grundsätzlich die Einführung einer zentralen Datenbank, um die Transparenz zu verbessern. Er stört sich allerdings daran, dass der Bund die aus Steuergeldern finanzierte Datenbank nicht öffentlich zugänglich machen will. Lediglich die Verwaltung und die Forscher selber - wenn es sich um ihre eigenen Daten handelt - erhalten Zugriff auf die Daten. Für den Schweizer Tierschutz ist dies "Geheimniskrämerei". Auch AnimalfreeResearch, Ärzte für Tierschutz in der Medizin, die Stiftung für das Tier im Recht, die Schweizer Liga gegen Vivisektion sowie der Tierschutzbund kritisieren die eingeschränkte Zugänglichkeit der Datenbank. Die restriktiven Zugriffsrechte verhinderten einen besseren Tierschutz sowie eine bessere Patientensicherheit. Dass Forscher nur ihre eigenen Daten einsehen könnten, stösst diesen Organisationen sauer auf. "Wie sollen Forschende so erkennen, ob ähnliche Projekte bereits andernorts geplant oder am Laufen sind?" fragen sie. Das Potenzial der Datenbank werde so verschenkt. Besonders unverständlich finden es diese Organisationen, dass die kantonalen Versuchskommissionen keinen Zugang erhalten sollen. Diese seien es schliesslich, welche die Notwendigkeit von Tierversuchen beurteilen müssten. Doch: "Wie sollen sie herausfinden, ob anderswo ein bestimmter Versuch schon erfolgt ist und der geplante somit überlüssig ist?" fragen sich die Tierschutzverbände. Die Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte verteidigen das Vorgehen des Bundes. Die Informationen seien sensibel und nicht für jedermann bestimmt, sagte Präsident Pierre-Francois Godat auf Anfrage. Die Datenbank müsse ein Instrument für die Forschenden und die kantonalen Aufsichtsbehörden bleiben. Im Gegenzug kritisierte Godat die komplizierte Struktur der Tierversuchsgesetzgebung. Dies mache die Anwendung für die Behörden kompliziert. Im Namen der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz kritisiert Interpharma, dass einzelne Bestimmungen zu stark in betriebsinterne Abläufe eingreifen. Für Interpharma ist es wichtig, dass der Zugriff auf die Daten auf die Berechtigten beschränkt und der Datenschutz gegegüber Dritten gewährleistet wird. Bei der Ausarbeitung der Verordnungen dürfe ferner der Standortaspekt nicht vergessen werden. Die entsprechenden Bedingungen des europäischen Auslandes - insbesondere jene der EU - seien zu berücksichtigen. Die Ethikkommission der Schweizerischen Akademien der Wissenschaften stimmt dem neuen elektronischen Informationssystem zur Verwaltung der Tierversuche zu. Dieses werde eine verbesserte Verwaltung des Tierversuchswesens zur Folge haben.

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