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Bern will DNA-Datenbank für Straftäter

Entwurf für Regelung der DNA-Datenbank in der Vernehmlassung

(sda/yz) Die bernische Regierung macht vorwärts mit der Gesetzesgrundlage für eine DNA-Datenbank. Damit will der Kanton Bern den Einsatz dieses Instruments zur Aufklärung von Straftaten rechtlich absichern. Der Entwurf wurde in die Vernehmlassung geschickt.

Gesetzestechnisch wählt der Kanton Bern den Weg über das Strafverfahrensgesetz StrV. Darin wird festgehalten, dass eine DNA-Analyse nur bei Personen erlaubt ist, die im Verdacht stehen, ein schweres Verbrechen begangen zu haben. Der Gesetzesentwurf nennt Delikte gegen Leib und Leben, Sexualdelikte, Brandstiftung sowie schwere Vermögens- und Drogendelikte.

Nur für Identifizierungszwecke

Die Datenbank würde es erlauben, am Tatort sichergestellte biologische Spuren wie Blut, Speichel, Sperma oder Haare mit Mundschleimhautabstrichen oder Blutproben tatverdächtiger Personen zu vergleichen. Die entsprechenden Daten (DNA-Profil, Zellmaterial) könnten 15 Jahre lang aufbewahrt werden, selbst wenn eine erfasste Person unschuldig ist. Gelöscht würden die Daten allenfalls auf Gesuch hin nach frühestens fünf Jahren, wie es bereits das geltende Recht bestimmt.

Bei systematischen Massentests wären die Daten allerdings, falls der Verdacht entfällt, umgehend zu vernichten. Ferner ist festgehalten, dass die Daten einzig der Identifizierung dienen. Andere Auswertungen des Erbgutmaterials oder weitergehende Forschungen sind gemäss Gesetzesentwurf verboten.

Bund plant zentrale Datenbank

Auch beim Bund wird die gesetzliche Abstützung für die Einrichtung einer zentralen Datenbank vorbereitet. Eine Expertenkommission unter dem Vorsitz des stellvertretretenden Direktors des Bundesamts für Polizeiwesen, Jean-Luc Vez, hat die Errichtung einer solchen Datenbank empfohlen, weil die moderne Verbrechensbekämpfung auf dieses Hilfsmittel nicht verzichten könne.

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