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Biotechnologische Erfindungen: Patentschutz

Parlament will EU-Patentschutz übernehmen

Bern (sda) Das schweizerische Patentrecht wird im Bereich der biotechnologischen Erfindungen dem EU-Recht angeglichen. Der Nationalrat hat am Dienstag mit 82 zu 54 Stimmen gegen links-grünen Widerstand eine entsprechende Ständeratsmotion überwiesen.

Für Ruth Gonseth (GPS/BL) und Margrith von Felten (GPS/BS) hat das Parlament damit die Frage der Patentierung von Lebewesen am Volk vorbeigeschmuggelt. Die grüne Motion für eine Alternative zum Patentschutz in der Form eines Ausbaus des Sortenschutzes wurde mit 74 zu 61 Stimmen abgelehnt.

Christine Egerszegi (FDP/AG) betonte, nicht die Natur solle patentiert werden. Patentierbar seien einzig technische Erfindungen, die nicht gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung verstiessen. Als Spitzenplatz der Forschung könne sich die Schweiz keine patentrechtliche Insellösung leisten.

Bundesrat Arnold Koller wies den Vorwurf der Grünen zurück. Das in der Gen-Schutz-Initiative vorgesehene Patentverbot sei im letzten Jahr von Volk und Ständen abgelehnt worden. Eine Arbeitsgruppe prüfe die Angleichung des Patentrechts an die EU. Dabei sollten auch die Schranken konkretisiert werden.

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