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Deklarationspflicht für GVO-haltige Futtermittel

Bern (sda) Alle Futtermittel in der Landwirtschaft, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten, sind jetzt deklarationspflichtig. Der Bundesrat hat am Mittwoch mit einer Verordnung deren Zulassung geregelt.

Wie bei den Lebensmitteln gelten Toleranzwerte für die obligatorische Deklaration. Für Einzelfuttermittel betragen sie 3 Prozent GVO-Anteil, für Mischfuttermittel 2 Prozent. Diese Werte berücksichtigen die unvermeidbaren Unreinheiten, die bei der Fabrikation und beim Transport entstehen können.

Im weiteren hat der Bundesrat beschlossen, die Schwellenpreise für Futtermittel auf den 1. Juli um durchschnittlich 3 Franken je 100 Kilogramm zu senken. Für Gerste beträgt der Schwellenpreis neu 51 und für Sojaschrot 58 Franken. Die günstigeren Preise sollen mithelfen, die Produktionskosten in der Tierzucht zu senken.

Schliesslich hat sich der Bundesrat für eine Verlängerung des Internationalen Getreideabkommens ausgesprochen. Die Schweiz gehört seit 1949 dieser Rohstoff-Vereinbarung an und leistet jährlich Nahrungsmittelhilfe im Gegenwert von über 40 000 Tonnen Getreide für Menschen in Not.

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