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Freisetzungsversuch mit gentechnisch veränderten Kartoffeln

Rekurse gegen Buwal-Entscheid

Bern (sda) Rekurse gegen den Entscheid des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal) zu Gen-Kartoffeln: Die Ablehnung eines Gesuchs für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Kartoffeln hat mehrere Beschwerden nach sich gezogen.

Beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) seien mehrere Beschwerden eingegangen, erklärte Uvek-Pressesprecherin Claudine Godat Saladin auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Über die Rekurrenten könne jedoch keine Auskunft gegeben werden.

Changins rekurriert

Zu den Rekurrenten zählt als Direktbetroffene die Eidgenössische Forschungsanstalt für Pflanzenbau in Changins VD, wie Direktor André Stäubli auf Anfrage sagte. Inhaltliche Angaben zu der Beschwerde wollte Stäubli nicht machen. Die Beschwerde werde nun vom Uvek geprüft.

Auch der Kanton Waadt habe eine Beschwerde gegen den Buwal-Entscheid in Erwägung gezogen, sagte Stäubli. Beim zuständigen Landwirtschaftsamt des Kantons Waadt wollte man aber auf Anfrage nicht bestätigen, dass ein Rekurs eingereicht worden sein könnte.

Am 16. April hatte das Buwal zwei Freisetzungsgesuche mit Genpflanzen abgelehnt. Die Eidgenössische Forschungsanstalt für Pflanzenbau wollte in einem Freisetzungsversuch die Resistenz von Gentech-Kartoffeln gegen Mehltau untersuchen. Die Firma Plüss-Staufer AG hatte Gen-Mais freisetzen wollen.

Das Buwal hatte die Ablehnung der beiden Gesuche damit begründet, dass die Unbedenklichkeit für Umwelt und Mensch nicht genügend belegt sei.

Über die vorgenommenen gentechnischen Veränderungen bei den Kartoffeln habe das Buwal zudem ungenügende Informationen erhalten. 1991 und 1992 hatte die Forschungsanstalt in Changins bereits Freisetzungsversuche mit virusresistenten Kartoffeln durchgeführt.

Meinung geändert

Die Plüss Staufer AG hatte das Nein des Buwal nach "eingehender Prüfung" des Entscheids akzeptiert. Die Forschungsanstalt in Changins hatte die Ablehnung zuerst ebenfalls in Kauf genommen. Mittlerweilen habe man aber die Meinung geändert und nun doch eine Beschwerde eingereicht, sagte Direktor Stäubli.

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