Forschung und Industrie bereiten sich vor
Bern (sda) Voraussichtlich im Sommer führt die Schweiz eine Deklarationslimite für gentechnisch veränderte Lebensmittel ein. Herkömmliche und gentechnisch veränderte Produkte sollen klar zu unterscheiden sein. Industrie und Forschung bereiten sich vor.
Die Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien lud am Mittwoch in Bern zu einer Fachtagung ein. Experten referierten praxisorientiert über die Auswirkungen der neuen Normen für die Lebensmittel-Hersteller, insbesondere auch für Bio-Produzenten.
Enthält ein Lebensmittel oder ein Lebensmittelbestandteil mehr als 1 Prozent gentechnisch veränderte Organismen (GVO), dann muss dies künftig deklariert werden. Dabei gibt es eine Pflicht zur Selbstkontrolle für Hersteller, Importeure und Verkäufer.
Pflicht zur Selbstkontrolle
Urs Müller, Präsident des Verbandes der Kantonschemiker der Schweiz, wies gemäss der Tagungsdokumentation darauf hin, dass diese Selbstkontrolle eine hohe Hürde sei. Sie habe eine grosse konsumentenpolitische Bedeutung.
Sicherzustellen sei, dass vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) nicht bewilligte GVO-Erzeugnisse jeder Konzentration nicht an Konsumenten abgegeben werden und dass vom BAG bewilligte GVO-Produkte in Konzentrationen über der Deklarationslimite als solche bezeichnet werden.
Die amtliche Lebensmittelkontrolle überprüfe, ob der Warenverantwortliche mit seiner Selbstkontrolle eine ausreichende Garantie für die Lebensmittelsicherheit im GVO-Bereich erbringen könne. Die Lebensmittelkontrolle gewichte die durchgeführten Analysen und die daraus gezogenen Konsequenzen.
Sämtliche Rohstoffe auf GVO überprüfen
Ein Vertreter der vor allem im Trockennahrungsmittelbereich tätigen Haco AG in Gümligen BE legte dar, dass sämtliche Rohstoffe bezüglich Zusammensetzung und Zusatzstoffen systematisch überprüft würden. Jeder Wareneingang werde in bezug auf GVO-potentielle Rohstoffe geprüft.
Solange dies "möglich und wirtschaftlich vertretbar sei", verzichte das Unternehmen auf den Einsatz von GVO-Rohstoffen. Für Notfälle verfüge man über eine tragfähige Rückruforganisation.
Bioprodukte ohne Gentech
Regula Bickel vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau versicherte, dass Bioprodukte und konventionelle Nahrungsmittel mit dem Hinweis "ohne Gentechnik hergestellt" anhand einer lückenlosen Warenflussdokumentation belegen müssen, dass keine gentechnisch veränderten Organismen verwendet wurden: "Wo 'bio' drauf steht, ist 'bio' drin."
Alle Landwirtschafts- und Lebensmittelbetriebe würden grundsätzlich jährlich einmal kontrolliert und zertifiziert. Ziel sei es, den Konsumenten und Konsumentinnen die Wahlfreiheit sicherzustellen: Alle sollten frei entscheiden können, ob sie in ihrer Nahrung gentechnisch veränderte Organismen akzeptieren wollten oder nicht.
© 2009
, Postfach, 3000 Bern 14 - Tel.: +41 31 356 73 84, Fax +41 31 356 73 01
Letzte Änderung: 2004-09-17 09:35:59