Bern (sda) "Ja, aber" statt "nein, aber" zur Xenotransplantation: Mit 26 zu 7 Stimmen hat der Ständerat am Donnerstag beschlossen, die Übertragung tierischer Zellen, Gewebe und Organe mit Bewilligungspflicht zuzulassen.
Mit diesem Beschluss stellte sich die kleine Kammer gegen Bundesrat und Nationalrat. Diese hatten sich für ein grundsätzliches Verbot der Xenotransplantation mit der Möglichkeit eng gefasster Ausnahmen ausgesprochen.
Für die Xenotransplantation gilt heute ein faktisches Moratorium. Ihr rechtlicher Rahmen wird nun für rund drei Jahre bis zum Inkrafttreten eines Transplantationsgesetzes im Bundesbeschluss über die Kontrolle von Blut, Blutprodukten und Transplantaten abgesteckt. Der Ständerat hiess diesen Erlass mit 23 zu 1 Stimmen gut.
In die Sackgasse?
Einig war man sich darüber, dass die Xenotransplantation angesichts des akuten Mangels an menschlichen Spendeorganen zwar grosse Hoffnungen wecke, aber noch in den tiefsten Anfängen stecke. Gian-Reto Plattner (SP/BS) vermutete sogar, die mit Milliarden geförderte Technik werde in einer Sackgasse enden.
Mit Platter, Rosemarie Simmen (CVP/SO) und andern wies auch Bundesrätin Ruth Dreifuss auf die noch lange nicht beherrschten Risiken beim Überschreiten der Artenbarrieren hin: Neben der Abstossungsreaktion beim Empfänger drohen insbesondere neuartige Infektionen, die sich vom Individuum auf die Bevölkerung ausbreiten können.
Kein falsches Signal
Dass die auch ethisch problematische Xenotransplantation gezügelt werden muss, war unbestritten. Mit Plattner und einer Kommissionsminderheit wehrte sich Dreifuss dabei für das Verbot mit Ausnahmen. "Diese Lösung entspricht den Erwartungen und Ängsten der Bevölkerung". Als erstes Land, das umfassend legiferiere, trage die Schweiz eine grosse Verantwortung.
Statt des "nein, aber", wählte der Rat indessen das "ja, aber", das die Xenotransplantation zulässt und einer strengen Bewilligungspflicht unterstellt. Kommissionspräsident Anton Cottier (CVP/FR) und Erika Forster (FDP/SG) warnten vor einem falschen Signal gegen den - in diesem Bereich führenden - Forschungsplatz Schweiz.
Sicherheiten eingebaut
Nach dem Beschluss des Ständerates dürfen tierische Zellen, Gewebe oder Organe im Rahmen eines klinischen Versuchs auf den Menschen übertragen werden, wenn ein Infektionsrisiko für die Bevölkerung mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen und ein therapeutischer Nutzen erwartet werden kann.
Wenn ein Infektionsrisiko ausgeschlossen ist und klinische Versuche den Thearpienutzen nachgewiesen haben, kann die Xenotransplantation auch zur Standardbehandlung bewilligt werden, Mit 27 zu 8 Stimmen lehnte der Rat Plattners Antrag ab, die "völlig illusorische" Übertragung ganzer Organe auszuschliessen.
Inhaltlich entsprechen die Bewilligungskriterien des Ständerates weitgehend den Bedingungen, die Bundesrat und Nationalrat für die Ausnahmen vom grundsätzlichen Verbot formuliert haben.
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Letzte Änderung: 2004-09-17 09:35:59