Gentech-Lebensmittel: Ab ein Prozent muss deklariert werden
Bern (sda) Ab 1. Juli müssen Lebensmittel deklariert werden, wenn eine Zutat mehr als ein Prozent gentechnisch veränderte Organismen enthält. Der Aufdruck "GVO-Erzeugnis" verschwindet zugunsten einer klareren Bezeichnung auf der Zusammensetzungsliste.
Der Bundesrat hat am Montag eine entsprechende Revision der Lebensmittelverordnung in Kraft gesetzt. Mit der Ein-Prozent-Regelung wird verhindert, dass herkömmliche oder biologische Produkte wegen Spuren von gentechnisch verändertem Material deklariert werden müssten.
Laut Bundesrat sind die heutigen Analyseverfahren derart fein, dass bereits geringste Spuren eines gentechnisch veränderten Inhaltsstoffs nachgewiesen werden können. Die Limite garantiere, dass diese technisch bedingten Anteile, die sich nur mit grossen Aufwand vermeiden liessen, nicht deklariert werden müssten.
Neue Kennzeichung
An der umfassenden Deklarationspflicht von gentechnisch veränderten Lebensmitteln wird festgehalten. Die Terminologie wird allerdings an jene der EU angepasst. Der Begriff "GVO-Erzeugnis" verschwindet.
Künftig werden Konsumentinnen und Konsumenten im Verzeichnis der Zutaten mit dem Hinweise "aus gentechnisch verändertem XX hergestellt" oder "aus genetisch verändertem XX hergestellt" informiert.
Die neue Regelung enthält auch Anforderungen an eine "Negativdeklaration". Für Produkte mit dem Hinweis "ohne Gentechnik hergestellt" muss eine lückenkose Dokumentation vorliegen.
Schnell in Kraft
Weil in der Vernehmlassung wiederholt auf die Dringlichkeit einer Revision hingewiesen wurde, setzt der Bundesrat die geänderte Verordnung schnell in Kraft. Die EU hat noch keine Deklarationslimiten erlassen.
Würde sie eine abweichende Regelung beschliessen, müsste über eine Anpassung der Schweizer Verordnung diskutiert werden. Das Bundesamt für Gesundheit führt ein Begleitforschungsprogramm durch, um genauere Aufschlüsse über die technisch bedingten Vermischungen zu erhalten.
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Letzte Änderung: 2004-09-17 09:35:59