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Lebensmittelverordnung: Kritik und Lob

Bundesrat ändert Lebensmittelverordnung
Kritik von SKS und VKMB - Lob von SAG, Bio Suisse und Fial

Bern (sda) Die Änderung der Lebensmittelverordnung bezüglich der Deklaration von Gentech-Lebensmitteln ist bei den interessierten Kreisen unterschiedlich aufgenommen worden. Begrüsst wurde der bundesrätliche Entscheid von der SAG, Bio Suisse und der Fial.

Kritisch äusserte sich dagegen die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS). Der Bundesrat beschränke sich auf einen mehr oder weniger willkürlichen Wert, ohne von den Anbietern eine Warenflusskontrolle zu verlangen, schreibt die SKS.

Unvermeidbare und unabsichtliche Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen könnten nur mit einer strikten Warenflusskontrolle nachgewiesen werden. Die Schweizerische Vereinigung zum Schutz der kleinen und mittleren Bauern (VKMB) bemängelt ebenfalls das Fehlern einer Warenflusskontrolle.

"Pioniercharakter"

Anders sieht dies Daniel Ammann, Geschäftsleiter der Schweizerischen Arbeitsgruppe Gentechnologie (SAG). Für ihn hat die Lebensmittelverordnung mit der Deklarationslimite Pioniercharakter. Unzufriedenstellend sei jedoch, dass die Ein-Prozent-Limite nicht auch für Enzyme, die gentechnisch gewonnen worden seien, angewendet werde.

Begrüsst wurde der bundesrätliche Entscheid auch von Bio Suisse, der Vereinigung Schweizer Biolandbau-Organisationen. Damit werde die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten zwischen gentechnisch veränderten Produkten und solchen ohne Gentechnik unterstützt.

Die Föderation der Schweizer Nahrungsmittelindustrien (Fial) zeigte sich sehr zufrieden. "Wir haben diese Lösung initiert", sagte Beat Hodler, Generalsekretär der Fial, auf Anfrage. Allerdings habe ihr Vorschlag bei einer Zwei-Prozent-Limite gelegen.

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