Strassburg (sda/dpa/afp) Die Bioethik-Konvention des Europarats gegen Diskriminierung von Menschen auf Grund ihrer genetischen Erbanlagen kann im Dezember in Kraft treten. Die vorgeschriebenen fünf Ratifizierungen sind erreicht.
Als letztes der fünf Europarats-Mitglied hinterlegte Dänemark die Ratifizierungsurkunde, wie die Staatenorganisation am Dienstag in Strassburg bekannt gab. Zuvor hatten sie bereits Griechenland, San Marino, die Slowakei und Slowenien ratifiziert.
Die Konvention verbietet jede Form von Diskriminierung von Menschen auf Grund ihrer genetischen Erbanlagen. Gentests sind nur zu medizinischen Zwecken erlaubt. Ärzte dürfen Eingriffe in das menschliche Erbgut nur vornehmen, wenn es diagnostische, therapeutische oder vorbeugende Gründe gibt.
Zusatzprotokoll Klonen
Verboten sind ferner die Züchtung von menschlichen Embryonen nur zu Forschungszwecken, die Organentnahme bei nicht einwilligungsfähigen Personen, etwa Kindern oder Behinderten, sowie der Organhandel. Ein Anfang 1998 zur Unterzeichnung aufgelegtes erstes Zusatzprotokoll verbietet ausserdem das Klonen von Menschen.
Bisher haben 23 der 41 Mitgliedsstaaten des Europarats die Konvention unterzeichnet, darunter die Schweiz. Deutschland weigert sich zu unterzeichnen, weil ihm die umstrittene Konvention nicht weit genug geht.
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Letzte Änderung: 2004-09-17 09:35:59