sda990820

Xenotransplantation nicht grundsätzlich verbieten

Nationalratskommission übernimmt Bewilligungsmodell

Bern (sda) Die Xenotransplantation soll mit Bewilligungspflicht erlaubt sein. Die Kommission des Nationalrates ist vom grundsätzlichen Verbot abgerückt und schlägt dem Plenum vor, sich dem Ständerat anzuschliessen.

Im Sinne des Bundesrates hatte der Nationalrat beschlossen, die Übertragung tierischer Zellen, Gewebe und Organe mit der Möglicheit eng gefasster Ausnahmen zu verbieten. Gegen dieses "Nein, aber" stellte der Ständerat in der Folge ein "Ja, aber", indem er die Xenotransplantation einer Bewilligungspflicht unterstellte.

In der Nationalratskommission lag ein Vermittlungsvorschlag vor, der zwar am grundsätzlichen Verbot festhält, sich bei den Ausnahmen aber an die einschränkenden Kriterien des Ständerates anlehnt. Mit 11 zu 10 Stimmen schloss sich die Kommission aber der kleinen Kammer an. Die Minderheit wird im Plenum für den Kompromiss plädieren.

Für die Xenotransplantation gilt heute ein faktisches Moratorium. Ihr rechtlicher Rahmen soll nun für rund drei Jahre bis zum Inkrafttreten eines Transplantationsgesetzes im sogenannten Blutbeschluss abgesteckt werden. Einig ist man sich darin, dass die Übertragung tierischer Organe auf den Menschen noch in den tiefsten Anfängen steckt.

Top

made by