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EU-Ausschuss für Kennzeichnung von Gen-Stoffen in Lebensmitteln

Brüssel (sda/dpa) Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Zusatzstoffen oder Aromen sollen in der EU künftig gekennzeichnet werden. Das hat der Ständige EU-Lebensmittelausschuss am Donnerstag in Brüssel empfohlen.

Bislang waren solche Produkte von der Kennzeichnungspflicht in der so genannten Novel-Food-Verordnung ausgenommen. Eine "grosse Mehrheit" der Mitgliedsstaaten habe sich im Ausschuss für den Vorschlag der EU-Kommission ausgesprochen, diese Lücke zu schliessen, teilte ein Sprecher der EU-Kommission am Abend mit.

Mehr als ein Prozent

Gleichzeitig empfahl der Ausschuss, die Kennzeichnung von Produkten aus zwei Mais- und Sojasorten erst dann vorzuschreiben, wenn sie mehr als ein Prozent gentechnisch veränderte Organismen enthalten. Durch diese Regelung sollen Lebensmittel, die unbeabsichtigt mit Gen-Organismen verunreinigt wurden, von der Etikettierungspflicht ausgenommen werden.

Als Beispiel wurde eine Beutelsuppe mit Maisstärke genannt. Sie muss nur dann mit einem Label versehen werden, wenn die Stärke zu mehr als einem Prozent aus Gen-Organismen besteht. Gen-Mais von Novartis und Gen-Soja von Monsanto fallen nicht unter die Novel-Food-Verordnung, weil sie bereits vorher zugelassen waren.

Grenzwert zu hoch?

Die EU-Kommission kann nun entsprechende Verordnungen erlassen, ohne den EU-Ministerrat einschalten zu müssen. Verbraucherschützer und Umweltschutzorganisationen begrüssten die Vorschläge, kritisierten aber den ihrer Ansicht zu hoch angesetzten Grenzwert.

"Notwendig wäre ein Grenzwert von 0,1 Prozent", forderte die Grünen-Europaabgeordnete Hiltrud Breyer. Auch die Umweltschutzorganisation Greenpeace sprach sich für einen niedrigeren Schwellenwert aus.

Kritisiert wurde ausserdem, dass Produkte mit gentechnisch hergestellten Enzymen weiterhin von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen blieben.

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