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Änderung der Saatgut-Verordnung

Toleranzwert für Gentechverunreinigung stösst auf Widerstand

Bern (sda) Die laufende Vernehmlassung zur Änderung der Saatgut-Verordnung provoziert Widerstand: Umweltorganisationen wehren sich gegen die Einführung eines Toleranzwertes von 0,5 % für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) beim Saatgut.

Der Entwurf sieht vor, dass Saat- oder Pflanzgut in Verkehr gebracht werden darf, wenn es weniger als 0,5 % Anteile einer gentechnisch veränderten Sorte enthält. Verunreinigungen von konventionellem Saatgut mit GVO seien kaum zu vermeiden, heisst es in den Vernehmlassungsunterlagen des Bundesawmtes für Landwirtschaft (BLW).

Die Lieferanten seien heute nicht in der Lage zu garantieren, dass ihre Ware völlig GVO-frei sei. Zudem würde laut BLW ein Verbot jeglicher Verunreinigung Versorgungsschwierigkeiten nach sich ziehen, wie das Bundesamt in den Erläuterungen zum Änderungsentwurf schreibt.

Greenpeace: Freisetzungen drohen

Werde der vorliegende Entwurf für eine Änderung der Saatgut-Verordnung angenommen, drohe der schleichende Anbau von Gentech-Pflanzen, schreibt Greenpeace in einer Pressemitteilung vom Dienstag. Mit der Einführung eines Toleranzwertes drohten "unkontrolliert und schleichend" Freisetzungen in grossem Ausmass.

Ins gleiche Horn stösst ein gemeinsam versandtes Communiqué von Pro Natura, dem WWF und der Schweizerischen Arbeitsgruppe Gentechnologie. Mit dem vorgeschlagenen GVO-Toleranzwert würde die erst drei Wochen alte Freisetzungsverordnung zur Makulatur machen, schreiben die Umweltorganisationen. Die Freisetzungsverordnung soll Umwelt und Mensch vor den negativen Auswirkungen der Gentechnik schützen.

Die vorgeschlagene Einführung eines GVO-Toleranzwertes geht auf die Vorschläge einer Arbeitsgruppe zurück, die das BLW nach der Zwangsvernichtung mehrerer hundert Hektar verunreinigter Maispflanzen im Mai 1999 eingesetzt hatte. Laut Umweltschutzgesetz ist jede Freisetzung von GVO bewilligungspflichtigung.

Kleinste Verunreinigungen nachweisbar

Am 12. November hatte das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt gemeldet, dass dank einem neuen, vom Labor selbst entwickelten Kontrollverfahrens kleinste Spuren von gentechnisch veränderten Samen in einer Saatgutprobe nachgewiesen werden könne.

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