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Gentechnisch veränderte Organismen in Arzneimitteln

Obligatorische Deklaration ab 1. Januar 2000

Bern (sda) Arzneimittelverpackungen müssen ab dem 1. Januar auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) hinweisen. Diese neue Richtlinie wurde von der Interkantonalen Vereinigung (IKV) verabschiedet.

Zur Zeit existiere auf dem Markt kein Medikament, das gentechnisch veränderte Organismen enthält, sagte der Sprecher der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS), Jean-Christophe Méroz, am Montag der Nachrichtenagentur SDA. Die Massnahme sei vorsorglich getroffen worden.

Zwar werden bereits viele Medikamente gentechnisch produziert. Sie enthalten aber keine GVO. Zur Zeit seien 40 solcher Medikamente auf dem Markt, darunter Insulin und Interferon, teilte Interpharma, der Informationsdienst von Roche und Novartis auf Anfrage mit.

Erst im Forschungsstadium

Die Gentherapie ist laut Interpharma erst im Forschungsstadium. Bevor die ersten Therapien an Patienten angewandt werden könnten, müsse man noch zwischen drei bis zehn Jahren warten. Die neue IKV-Richtlinie habe rein präventiven Charakter, heisst es bei Roche in Basel.

Der Hinweis "enthält gentechnisch verändertes XY" müsse sowohl auf der Verpackung als auch auf dem Beipackzettel angebracht werden. In der EU gebe es keine entsprechende Richtlinie, sagte Méroz.

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